Beiträge von Johannes-AS

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    Hui, hier ist viel passiert seit gestern, vielen Dank für die reichlichen Antworten.

    Die Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung incl. Gefährdungsbeurteilung ist denke ich einstimmig erforderlich.

    Was mir noch nicht ganz klar ist, ist der Punkt den bauigel auch erwähnt hat. Wie sieht es mit einer CE Kennzeichnung aus? Ich / Wir bringen das Teil ja in Verkehr, könnten es also genauso gut auch verkaufen. Welchen rechtlichen Rahmenbedingungen muss ein solcher Wagen entsprechen (evtl. Normen etc.) um gekennzeichnet werden zu können?

    Kennt sich auf dem Gebiet jemand aus ?

    Oder fällt das ggf. komplett flach, da es keine Maschine (gemäß MaschRL) ist?

    Vielen dank!

    Gruß
    Johannes

    Edit: der Beitrag von Mike144 kam, während ich getippt habe und beantwortet das ganze. Vielen Dank für die ausführliche Darstellung.

    Hallo zusammen,

    habe einen Sonderfall bei dem ich selbst nicht weiter kommen. Wir bauen einen Transportwagen selbst. Dieser sieht ähnlich aus, wie Tablett-Rückgabewägen bei bekannten Fast-Food-Ketten.
    Die Wägen werden per Hand verfahren und fallen damit, nach meinem Kenntnisstand, nicht unter die Maschinenrichtlinie. Gibt es hier sonstige Normen / Vorschriften die anzuwenden sind?
    Auf den Ebenen werden Bauteile abgelegt.

    Bin dankbar für jede Anregung.

    Gruß
    Johannes

    Guten Morgen Kiter,

    die Informationen sind sehr hilfreich, vielen Dank!
    Der Fall "gelegentlich Kleinteile härten" trifft auf uns zu (max. 1x täglich <10 Kleinteile, rein als Notlösung).

    Gruß
    Johannes

    Hallo an alle, die noch nicht im Faschingsurlaub sind,

    ich habe eine Frage, bei der mir die Sufu leider nicht helfen konnte. Wir überlegen den Prozess "Härten" ins Haus zu holen, jedoch im ganz kleinen Stil für eilige Teile.
    Als Sifa bin ich natürlich bestrebt, dass das ganze, obwohl im kleinen Ausmaß, vernünftig abläuft.
    Der Härteprozess selbst ist auch nicht das Problem, kleiner Ofen ist da, Gefährdungsbeurteilung erstellt.

    Wo ich jedoch Schwierigkeiten habe, ist das Abschrecken der Stahlteile im Ölbad. Benötigt man dafür eine technische Absaugung. Rein aus dem Bauch raus würde ich es als nötig ansehen.

    Von einem Kollegen aus einem anderen Betrieb habe ich jedoch die Info, dass das unproblematisch wäre. Gibt es hier weitere Erfahrungen? Von der BG finde ich nur Informationen zum Abschrecken im Salzbad.

    Welches Abschrecköl genau zum Einsatz kommen soll ist noch nicht entschieden.

    Ich hoffe die Informationen sind für eine erste Rückmeldung ausreichend. Das Thema ist komplett neu für uns, will aber trotzdem vorab die nötigen Rahmenbedingungen geklärt haben :)

    Vielen Dank im voraus.

    Gruß
    Johannes

    Vielen Dank für die Antwort.
    Die Links helfen aber so 100%ig bin ich mir noch nicht klar wie ich das gestalten soll.

    Ich werde einfach mal eine grobe Anweisung erstellen um die Anforderung zu erfüllen. Wichtiger ist denke ich, dass die Mitarbeiter wissen was sie dürfen und was sie zu unterlassen haben. Das werde ich mit dem Bereichsleiter in der Unterweisung vermitteln.

    Gruß
    Johannes

    Hallo Zusammen,

    bin über die Suche leider nicht fündig geworden.
    Wir habe eine gebrauchten Kammertrockner beschafft. (Bj. 1990) Betriebsanleitung für das Gerät liegt vor, Gefährdungsbeurteilung ist ziemlich fertig, Ex-Dokument vorsorglich erstellt...
    Jetzt habe jedoch ein kleines Problemchen, bei dem ich Hilfe brächte.

    Wie sieht denn eine Beschickungsanweisung aus? Die Daten die darin enthalten sein müssen (max. Lösemittelmengen) sind mir bekannt aber eine Anweisung auf der "nur" diese Angabe steht halte ich fast für überflüssig.
    Ich würde das dann in die Betriebsanweisung mit aufnehmen. Hat hier jemand evtl. ein Beispiel?

    Vielen Dank im Voraus

    Gruß
    Johannes