Schönen guten Morgen zusammen,
benötigt man zur Prüfung der Regale unbedingt eine "befähigte Person" die einen Kurs beim TÜV Sachkundenachweis gemäß DIN 15635, BetrSichV § 14, DGUV Regel 108-007 z.B gemacht hat oder kann ein z.B Konstruktionsmechaniker auch eine befähigte Person
sein wenn die GL ihm zutraut den Zustand der Regale zu beurteilen ?
Grüße aus Aachen
Stephan