Moin moin,
ich befinde mich noch am Anfang der SIFA-Ausbildung (2. Präsenzphase abgeschlossen), habe aber inzwischen eins gelernt, was auch in den vorherigen Kommentaren bestätigt wurde: der Unternehmer ist verantwortlich für die Umsetzung des Arbeitsschutzes und nicht die SIFA.
Es gibt zu dem Thema einen Artikel im Internet, in dem der Vorsitzende Richter am Landgericht Würzburg, Dr. Klaus Gregor, Erläuterungen zum Thema "Arbeitsunfälle vor Gericht; Wer ein Weisungsrecht hat, hat die Verantwortung" gibt und der so von den BG-Dozenten in unserer 2. Präsenzwoche (Mitte Mai 07) auch bestätigt wurde.
http://www.gdp.de/gdp/gdpmpcms.n…12572610057C5BF
Ein weiterer Artikel des gleichen Richters wurde veröffentlicht im Journal für sicheren und effektiven Umgang mit Arbeitsbühnen 2006/07, davon habe ich aber keinen Link im Internet gefunden.
Wir haben (und werden auch zukünftig) den Inhalt der Artikel in unserem Unternehmen mit den Führungskräften kommunizieren, was bisher zu ziemlich blassen Gesichtern der Mitarbeiter geführt hat, die sich ihrer Verantwortung bisher nicht bewusst waren und auch dachten, SIFA ist für alles rund um Sicherheit haftbar zu machen.
Gruß
bine64