Da ist mir doch was aufgefallen:
Als Führungskraft und FaSi ???
FaSi nach dem ASiG? Hast du dich selbst zur FaSi nach dem ASiG und, sofern dein Betrieb einen Betriebsrat hat, in Übereinstimmung mit dem Betriebsrat bestellt? Verrate mir mal, wie das geht. Dann wärst du ja in einem Rollenkonflikt. Das geht doch genauso wenig wie gleichzeitig Unternehmer bzw. Arbeitgeber und Datenschutzbeauftragter zu sein.
Ich vermute, dass du dich für eine alternative Betreuung als Mitgliedsbetriebder Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege entschieden hast. Die Alternative Betreuung setzt voraus, dass du an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmst, also nicht eine (bestellte) SiFa bzw. FaSi im Sinne des ASiG bist.
Zur Fortbildungsmaßnahme: Sie dauert einen halben Tag, 6 Unterrichtsstunden á 45 Minuten. Anschließend erhältst du ein offizielles Zertifikat von der BGW als Nachweis der Teilnahme. Und du musst dich dazu verpflichten, alle 5 Jahre an einer Folge-/Aufbauveranstaltung teilzunehmen. Die Inanspruchnahme des sicherheitstechnischen Beratungsbedarfs über die BGW erfolgt auf Grundlage nachvollziehbarer Gefährdungsbeurteilungen.
Liege ich da richtig mit meiner Annahme? Wenn ja, wie oft wirst du von der BGW betreut? Kontrolliert sie, ob du die Gefährdungsbeurteilung erstellt hast und auch entsprechend der gesetzlichen Vorschriften? Auch nach der Biostoffverordnung? Wieviel Mitarbeiter hast du?