Beiträge von Sven_

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    Moin Sven,

    Du brauchst keine Zeit in die Antwort zu investieren. Die Userin ist nicht mehr hier im Board. Ich vermute mal, dass das Missverständnis darin begründet ist, dass sie Führungskraft mit dem Unternehmer gleichgestellt hat, aber gerade Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern haben ja Führungskräfte, denen der Laden nicht gehört.

    Gruß Frank

    Das war auch meine Vermutung.

    Da ist mir doch was aufgefallen:

    Als Führungskraft und FaSi ???
    FaSi nach dem ASiG? Hast du dich selbst zur FaSi nach dem ASiG und, sofern dein Betrieb einen Betriebsrat hat, in Übereinstimmung mit dem Betriebsrat bestellt? Verrate mir mal, wie das geht. Dann wärst du ja in einem Rollenkonflikt. Das geht doch genauso wenig wie gleichzeitig Unternehmer bzw. Arbeitgeber und Datenschutzbeauftragter zu sein. ?(

    Ich vermute, dass du dich für eine alternative Betreuung als Mitgliedsbetriebder Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege entschieden hast. Die Alternative Betreuung setzt voraus, dass du an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmst, also nicht eine (bestellte) SiFa bzw. FaSi im Sinne des ASiG bist.

    Zur Fortbildungsmaßnahme: Sie dauert einen halben Tag, 6 Unterrichtsstunden á 45 Minuten. Anschließend erhältst du ein offizielles Zertifikat von der BGW als Nachweis der Teilnahme. Und du musst dich dazu verpflichten, alle 5 Jahre an einer Folge-/Aufbauveranstaltung teilzunehmen. Die Inanspruchnahme des sicherheitstechnischen Beratungsbedarfs über die BGW erfolgt auf Grundlage nachvollziehbarer Gefährdungsbeurteilungen.

    Liege ich da richtig mit meiner Annahme? Wenn ja, wie oft wirst du von der BGW betreut? Kontrolliert sie, ob du die Gefährdungsbeurteilung erstellt hast und auch entsprechend der gesetzlichen Vorschriften? Auch nach der Biostoffverordnung? Wieviel Mitarbeiter hast du?

    Es herrscht kein Rollenkonflikt und einen Betriebsrat gibt es nicht. Deine Vermutung mit der alternativen Betreuung ist ebenfalls nicht richtig. Wie kommst du eigentlich auf die BGW? Vor allem sind die Fragen im letzten Abschnitt mir nicht in dem Zusammenhang nachvollziehbar. Eine Ausführliche Antwort kann ich erst die Tage geben, da eine Woche Skiurlaub doch recht viel Arbeit auf dem Schreibtisch hinterlassen hat ;)

    Sehe ich noch immer nicht so .....Selbst wenn ich eine Doppelfunktion habe, sehe ich bei den Aufgaben der Fasi das bestrafen überhaupt nicht.
    Bei der Funktion als Führungskraft schon, wobei ich den Begriff bestrafen in diesen Zusammenhang nicht für passend halte.
    Da habe ich das Bild im Kopf "Der Oberlehrer mit dem Rohrstock".

    Daher meine Aussage in welcher Funktion; bei mir: Führungskraft + FASI

    Hallo in die weiter Runde,

    ich möchte für unsere Außendienstmitarbeiter im Bereich Reha-Technik und Orthopädie, für die Dienstfahrzeuge, einen Hygienekoffer zusammenstellen. Dieser soll folgendes enthalten:
    - Einmalhandschuhe
    - Händedesinfektion
    - Pflegecreme Hände
    - wasserloser Handreiniger
    - MRSA-Set
    - Mundschutz
    - Schürze
    - Müllbeutel

    Hat jemand Erfahrung damit, wo man ein entsprechenden Koffer oder Tasche erwerben kann? Gibt es da eventuell auch schon fertige Sets, die man immer wieder auffüllen kann?

    Hab selbst nachgeschaut:
    §229a - Bestechlichkeit im Gesundheitswesen
    "Wer als Angehöriger eines Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufs einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt ....wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

    § 299b Bestechung im Gesundheitswesen
    "Wer einem Angehörigen eines Heilberufs im Sinne des § 299a Absatz 1 im Zusammenhang mit dessen Berufsausübung einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt,...wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.....

    Der Versuch der Bestechung bzw. Bestechlichkeit ist demnach im Anbieten, Fordern, Versprechen auch strafbar. Von allen Angehörigen eines Heilsberufs...im obigen Sinne. Sonst würde das Antikorruptionsgesetz wenig Sinn machen, wäre letztendlich sinnlos.


    Das war doch klar und ist seit Herbst letzten Jahres bekannt.

    Das war doch klar.

    Kannst du das bitte mit Verweis auf das "Antikorruptionsgesetz" präzisieren bzw. belegen? Nur bei "Entgegennahme"? Mir drängt sich da ein Fragezeichen auf!


    Das "nur" war direkt auf Reinhard und seinen Posten bzw. Arbeitgeber bezogen. Ihm ist bewusst was ich meine und bei Ihm die Geberseite keine Rolle spielt, da die Einrichtung auf der Seite "nehmen" steht.

    vielen Dank für Eure Antworten. Das Thema braucht also nicht weiter beachtete werden. Vg Reinhard


    Aus der Sicht vom Arbeitsschutz ist eine weitere Betrachtung nicht notwendig. Euch trifft nur eine "Verantwortlichkeit" bei Entgegennahme von Sach- oder Dienstleistungen von anderen Marktteilnehmern (wie von uns).

    Hallo liebe Forenmitglieder und Auskenner im Brandschutz :)

    während meiner Urlaubsphase haben sich unsere MA in der Orthopädie einen neuen Arbeitsplatz eingerichtet. Sie wollten den Umgang mit dem Bunzenbrenner sicherer gestalten und haben den Arbeitsplatz, siehe Dateianhänge, erschaffen. Meine Frage ist, bekomme ich den Arbeitsplatz "sicher" gestaltet? Mein erster Schritt wäre eine feuerfeste Beschichtung an der Wand und entsprechende Kennzeichnung (noch keine Ahnung welche) anzubringen.

    ...Wie am Donnerstag bekannt wurde, führte ein technischer Defekt zu dem unvorhersehbaren Unfall.Dies teilte das Thüringer Landesamt für Arbeitsschutz zuerst MDR Thüringen mit. Demnach seien dem Mann beim Arbeiten an einem Traktor schwere, unter Druck stehende Gussteile an seinen Kopf geschlagen. Nach Auskunft der Polizei habe der 49-Jährige schwerste Schädelverletzungen erlitten, als er allein in einer Kfz-Werkstatt an einem Traktor arbeitete. Er sei sofort tot gewesen.

    Damit ist die Ursache jetzt auch geklärt und Frank hat etwas an wichtiger Information ;)

    Oder einfach mal seine Beiträge und Formulierungen in mehreren "Threads" anschauen und daraus folgendes schließen: Das er nicht aus einem englischsprachigen Land kommt, sondern deutliche kommunikative Defizite aufzeigt und das Motto "saugen" ganz gut auslebt.