Beiträge von dwein112

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    Die Frage ist: Was ist drumrum? Der Sprinkler ist vielleicht mit einem Grund über dem VT Kasten... Wo soll denn die Wärmeentwicklung zum Auslösen herkommen, wenn nicht vom VT Kasten? ...und wenn er dann auslöst is ja alles ok, dass ist der Job vom Sprinkler.

    Wenn ich mal die 56°C Auslösetemperatur in den Bereichen im Normalbetrieb erreiche, habe ich noch ganz andere Fragestellungen... Sind z.B. die Sicherungen da noch im Bereich der Funktionsfähigeit?

    Gruß

    dwein112

    Wenn so eine Wärmebaufschlagung ist/war, haben wir ein anderes Thema. Deshalb der Aufkleber unten an der Türe. Wenn natürlich in jedem Bett solche Tücher sind, sollte das im Feuerwehrplan vermerkt sein.

    Die Feuerwehr kommt rechtzeitig, wenn sie alarmiert wird ;)

    Da muss aber einiges an Volumen vorhanden gewesen sein. Nicht schlecht. Für mich (als Feuerwehrführungskraft) ein klares Beispiel zu "Gefahren an der Einsatzstelle" durch herabtropfenden Kunststoff. Beim "Normalbrand" ist dieses schon erledigt wenn die Feuerwehr kommt, aber da passierte es erst später.

    Ich sag nur "uffbasse". Danke für die Infos.

    Gruß

    dwein112

    Genauso muss die Veranstaltung angemeldet werden bei Polizei und Feuerwehrleitstelle. Die Kosten trägst du als Veranstalter /Hausherr bei einer Fehlalarmierung durch außenstehende verursacht.

    Also: In BW ist die Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt) die Stelle bei der angemeldet werden muss. Da werden ggf. Auflagen gemacht oder sogar abgelehnt. Die Feuerwehrleitstelle nimmt, zumindest bei uns, keine Meldungen an. Wenn die Feuerwehr kommt und es eine "Alarmierung im guten Glauben" war und es sich um ein beaufsichtigtes Feuer handelt, entstehen i.d.R: auch keine Kosten (außer wenn Waldbrandstufe und Graslandfeuerindex eine Feuer in der Natur eigentlich ausschließen). Aber das ist eine individuelle Thematik und hat was mit "Ermessenspielraum" zu tun.

    Gruß

    dwein112

    Ich denke, das "Nein" bezieht sich auf die Aussage "keine Auflagen" weil Privat.

    Das ist nicht immer korrekt. Auch bei privaten Veranstaltungen kann es zu Auflagen kommen. Die richten sich nach der Örtlichkeit und sind ggf. im Baurecht verankert bzw. beim Genehmigungsverfahren entstanden. Ein klare "Nein" ist deshalb nicht korrekt. Daher meine Aussage: "(wer ist Eigentümer des Geländes? Was sagt er dazu? Gibt es evtl. Auflagen der Genehmigungsbehörde/Baubehörde?)". Da hat Guudsje recht.

    Gruß

    dwein112

    Naja, nur auf "bestimmungsgemäße Nutzung" abzustellen finde ich etwas gewagt. Es ist ein Campingplatz und kein "Veranstaltungsplatz für Feuershows".

    Ich würde schauen, dass genügend Feuerlöscher und einige Brandschutzhelfer vor Ort sind. Da es eine "Privatveranstaltung" ist, sehe ich die Gemeinde nicht wirklich in der Pflicht (wer ist Eigentümer des Geländes? Was sagt er dazu? Gibt es evtl. Auflagen der Genehmigungsbehörde/Baubehörde?). Vielleicht wird aber die Feuerwehr mit 5-6 Personen eingeladen, dass entspannt die Situation evtl. etwas.

    Die Feuerkünstler sind i.d.R. in die Show eingebunden und sehen evtl. nicht, was "hinten" passiert.

    Gruß

    dwein112

    Hallo,

    im Vorfeld sollten die Teilnehmer mehrmals die FLuchtwege durchgehen. Bei geräuschempfindlichen Personen sollte man sich überlegen, ob (zur Evakuierung) Gehörschutze vorgehalten werden.

    Die Feuerwehr mit ins Boot bringen ist prinzipiell gut, aber bis die Feuerwehr kommt sollte ja schon evakuiert sein...

    Fakt ist: Nur durch Übung bekommt man Sicherheit und Vertrauen ins System. Wichtig ist, die Personen an das "Rudelverhalten" zu gewöhnen, sprich: Lauft der Menge nach. Das Problem ist, dass viele psychisch eingeschränkte Personen auf einen Betreuer/Ausbilder fixiert sind. Dies ist ein einer Gefahrensituation ggf. ein Problem, da kann es keine Einzelbetreuung geben. Hier gilt es die Gruppenzusammengehörigkeit zu stärken.

    Praktische Erfahrung diesbezüglich habe ich mehr als genug. Ich arbeite in einer Einrichtung mit allen Arten von Behinderungen und habe auch als Feuerwehr schon einiges erlebt (bei Evakuierungsübungen..).

    Gruß

    dwein112

    Hallo zusammen,

    bei Sonderbauten können sowohl erhöhte Anforderungen als auch Erleichterungen genehmigt werden bzw. müssen eingehalten werden. Dies kann man so pauschal nicht beurteilen, auch die Breite des Flures würde ich nicht einfach so beurteilen wollen. Es gibt noch andere Dinge die man berücksichigen muss: Länge des Flures, gibt es Rauch- bzw. Brandabschnitte (wie groß?); gibt es 2 bauliche Rettungswege (oder ist es ein Stichflur)? Gibt es eine Brandmeldeanlage?

    Allein im Sinne der Barrierefreiheit muss der Flur 120 - 150 cm breit sein. Öffentliche Gebäude sind da bei den Anforderungen ganz vorne mit dabei. Das wäre mein primäres Argument, wenn die anderen nicht greifen...

    Gruß

    Dirk