Beiträge von loewen

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    Die Erfüllung dieser Aufgaben beinhaltet sicherlich auch einen gewissen Anteil an Verwaltungsarbeit, der im Büro erledigt werden kann. Der Anteil der Büroarbeit ist gesetzlich nicht geregelt. Nach einer Untersuchung von R. Marks kann als Richtwert, in Bezug auf die Aufgabenverteilung der Fachkraft für Arbeitssicherheit, für Büroarbeit 25 - 30 % der Einsatzzeit gerechnet werden. Quelle: Kommentar zum Arbeitssicherheitsgesetz von Kliesch/Nöhtlichs/Wagner


    hallo,

    wie alt ist denn der kommentar zum asig?
    der administrative/bürokratische teil nimmt doch immer meht zu, da sind 25-30% meiner meinung nach sehr knapp bemessen.

    gruss