Beiträge von Roland17

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    Hallo,

    da kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen, ein Willensunabhängiger Personenalarm ist bei dieser Tätigkeit unumgänglich, denn wer löst den Alarm aus, wenn der Mitarbeiter einen Schlaganfall, einen Herzinfarkt oder gar einen Unfall hat und nicht mehr in der Lage ist den Alarm auszulösen. Wichtig dabei ist, das der Alarm empfangen wird und entsprechend schnell Hilfe vor Ort ist.

    Gruß
    Roland

    Dein Auftraggeber wird aber trotzdem nachfragen, wenn Du 50% der abgerechneten Zeit mit "Recherche" im Büro verbringst ;)


    Stimmt, aber da ja alles Dokumentiert wird, dürfte es doch kein Problem sein, seine Tätigkeit nachzuweisen, Recherchearbeit gehört zu unserem täglichen Brot. Aber meine Kunden sind meistens sowiso Grundbetreuungskunden bis 10 Beschäftigte und nur alle 5 Jahre zu begehen, alles andere sind Anlassbezogene Aufträge. Regelbetreuungen in meinem Bereich (hauptsächlich ambulante Pflege) sind eher die Ausnahme entweder weil die ganz Großen anderweitig betreut werden oder weil die Beschäftigtenzahl die Grenze 10 nicht übersteig. Viele in diesem Bereich nehmen auch die Alternativbetreuung in Anspruch.

    Gruß
    Roland

    die SiFa soll natürlich immer für mich da sein, alles wissen, auf jede Frage sofort eine Antwort haben und mir am gleichen Tag noch das Protokoll inklusive aller Lösungsvorschläge übersenden. :thumbup:


    Dann solltest du die Sifa in vollzeit einstellen. In meinen Verträgen ist das so geregelt das die Zeiten voll Zählen egal ob ich das in meinem Büro mache oder im Betrieb des Auftraggebers.

    Hallo zusammen,

    ich hatte gestern eine Anfrage eines Kunden von mir bezüglich Vorsorge Impfungen bei einer neu Einzustellenden Pflegekraft in der ambulanten Pflege!

    Nach meinen derzeitigen Informationen, hat der Arbeitgeber nach ArbMedVV die Pflicht vor Aufnahme der Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen Beschäftigte arbeitsmedizinisch Untersuchen zu lassen und erforderliche Impfungen auf seine Kosten durchführen zu lassen.

    Nun beruft sich der Arbeitgeber darauf, dass die Person ja noch nicht bei Ihm beschäftigt ist sondern beschäftigt werden soll und die entsprechende Untersuchung und Impfung nicht zu seinen lasten gehen könne und dürfe!

    Meinen Hinweis auf das ArbMedVV mit der für eigendlich klaren Aussage dass dieses die Verpflichtung des Arbeitgebers sei akzeptiert er nicht, jetzt will er die neu zu beschäftigende Mitarbeiterin dazu auffordern (Beschäftigung soll ab 15.01.erfolgen) sich auf Ihm als Arbeitgeber nachzuweisen dass ein erforderlicher Impfschutz besteht und notfalls auf eigene Kosten der neunen Mitarbeiterin die fehlenden Impfungen nachzuholen.

    Bin ich hier auf dem Holzweg oder verstehe ich die Aussage der ArbMedVV falsch?

    Was meint Ihr dazu?

    Danke für die Tips

    Gruß
    Roland

    P.S: sei froh das die Firma nicht mehr zu deinem Aufgabenbereich gehört, oder haben die dir einen dokumentierte Gefährdungsbeurteilung schon bezahlt?


    Nein habeden Sie noch nicht!

    Auf der einen Seite habt Ihr recht mit dem was Ihr sagt, aber wenn man auf jeden Auftrag angewiesen ist weil Aufträge nicht wie San am Meer vorhanden sind und man davon leben muss, dann ist jeder Auftrag der nicht mehr da ist ein sehr großer finanzieller verlusst. Gerade wenn man davon eine Familie ernähren muss und man keinerlei zuschüsse zur Existenzgründung bekommt.

    Ich hatte aber auch den Fall, bei dem ein Zeitarbeitsunternehmen in den Vertrag sinngemäß schrieb:
    "Weder Verleiher noch Entleiher kommen für die Kosten der notwendigen PSA und Vorsorgeuntersuchungen auf."
    ... ! :thumbdown:


    Genau dieses Problem habe ich jetzt auch mit einer Verleihfirma, Eine kleine Firma mit 5 Angestellten die nicht einsieht dass Sie für die PSA-Kosten aufkommen müssen, die entleihende Firma beruft sich auf die BGV A1 und sagt, das dies Aufgabe der Zeitarbeitsfirma ist da die Zeitarbeiter ja auch da Angestellt sind. Ich sehe es genauso wie die Entleihfirma. Habe dadurch den Auftrag verloren, jetzt ist eine andere FaSi bei der Zeitarbeitsfirma bestellt die wohl so denkt die die. :love: ?(

    Hallo Kollegen und Kolleginen,

    wer ist eigendlich für die Ausstattung der Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen zuständig?

    Eigendlich hat ja der Unternehmer für seine Beschäftigten die PSA zu stellen, wie sieht dieses aber bei Zeitarbeitsmitarbeiter aus? Diese Mitarbeiter sind ja eigendlich nicht Beschäftigte des leihenden Unternehmens sondern der verleiheiden Zeitarbeitsfirma. Muß die Zeitarbeitsfirma die PSA für den Mitarbeiter stellen welcher z.B. für 14 Tage im Lager arbeitet und anschließend 14 Tage als Schweißer im Bahnbereich. (Nur ein Beispiel)

    Ich denke hier kommt es zu einem Problemfall. Die Verleihfirma kann sich finanziell nicht jede PSA für jede Entleihfirma leisten und die Entleihfirma sieht es nicht ein, für Leihmitarbeiter die nur 14 Tage im Betrieb sind eine komplette PSA zu bezahlen.

    Waäre euch Dankbar für einen Tip wie ich ein solches Problem klären kann.

    Gruß
    Roland

    Es sollte um Kooperation gehen und sehe es daher ähnlich wie Simon Schmeisser, dass die Bereitschaft zur Kooperation z.B. durch eine gewisse Anzahl von sinnvollen Beiträgen auf der Sifapage angezeigt werden sollte ehe der Zugang ermöglicht wird. Ich möchte eigentlich keine Personalrekrutierer auf der Sifapage sehen (Für die gibt es z.B. Xing).

    Viele Grüße

    Hallo,
    Das sehe ich etwas anders, denn wenn nur Sifas die sinnvolle Beiträge geschrieben haben Kooperationspartner werden können oder dürfen, würde dies gegen die Gleichbehandlung verstossen. Private Arbeitsvermittler sollen hier ja auch gar nicht hin, es geht vielmehr darum zwischen Interessierten Unseren kein Kontakt herzustellen, dies geht jedoch nur wenn es ein Bereich gibt wo solche Suchanfragen öffentlich dargestellt werden, denn wie sollen die Suchenden und Anbietenden Unsern sonst von einander wissen?
    Wenn ich als Anbieter hier nichts offen Poste, kann auch ein Suchender nichts von mir wissen und andersrum genauso!

    Gruß
    Roland

    Hallo Micha,

    könnte ich die Post (AGB) eventuell auch bekommen?

    Ich habe im Internet echt viel gegoogelt aber nicht wirklich was gefunden.

    Gruß

    Roland

    der Letzte war erst Anfang Dezember. Da wurden zum Beispiel die geforderten
    Maßnahmen innerhalb der Frist aus der BVS nicht umgesetzt, die Konsequenz war
    ein Bußgeld von 5000 Euro.

    Das ist doch mal etwas was man gerne hört, nur scheint dies mal wieder der Einzelfall eines Bundeslandes zu sein. Berlin und Brandenburg scheint das nicht so genau zu sehen. Habe in meiner jetzt 3 jährigen Zeit als SV für BS es nicht ein mal erlebt das iergendeine Behörde einem Unternehmen ein Bußgeld oder gar eine Untersagung ausgesprochen hat.

    Gruß
    Roland

    Hallo Kuddel,

    versuche es mal mit der Faustformel für Bremsweg ermittlung und Reaktionszeit Ermittlung wie in der Fahrschule.

    Geschwindigkeit mal Geschwindigkeit durch 100 + Geschwindigkeit mal 3 durch 10

    30 x 30 = 900 / 100 = 9 m Bremsweg + 30 * 3 = 90 / 10 = 9 m Reaktionsweg
    9 m Reaktionsweg + 9 m Bremsweg = 18 m Anhalteweg

    Ich hoffe ich konnte Dir helfen

    Gru Roland