Beiträge von achtzehntausendeins

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    Für generische körperliche Fehlbelastungen gibt es im "klassischen" Arbeitsschutz genügend Beispiele aus der Ergonomie (z.B. falsches Sitzen, tragen zu schwerer Lasten usw.). Ich suche dagegen Beispiele für generische psychische Fehlbelastungen, die von einem Arbeitsplatz (Arbeitsbedingungen, Arbeitssituation usw) ausgehend auf die Beschäftigten in einem Betrieb wirken können. "Generisch" bedeutet hier, dass es sich um Fehlbelastungen handelt, die weitgehend unabhängig vom Betrieb und den von ihr Betroffenen ein Grundmuster für eine psychische Fehlbelastung darstellen.

    Für die Einteilung zu vermeidender fehlbelastender Vorfälle könnte man die folgende Liste verwenden:

    Vorfall, der …
    1.1.1.1 … eine körperliche Erkrankung zur Folge hatte
    1.1.1.2 … eine Verschlechterung einer körperlichen Erkrankung zur Folge hatte
    1.1.2.1 … eine körperliche Erkrankung hätte zur Folge haben können
    1.1.2.2 … eine Verschlechterung einer körperlichen Erkrankung hätte zur Folge haben können

    1.2.1.1 … eine mentale Erkrankung zur Folge hatte
    1.2.1.2 … eine Verschlechterung einer mentalen Erkrankung zur Folge hatte
    1.2.2.1 … eine mentale Erkrankung hätte zur Folge haben können
    1.2.2.2 … eine Verschlechterung einer mentalen Erkrankung hätte zur Folge haben können
    2._.1._ … eine Verletzung zur Folge hatte
    2._.2._ … eine Verletzung hätte zur Folge haben können
    3._.1._ … einen Todesfall zur Folge hatte
    3._.2._ … einen Todesfall hätte zur Folge haben können

    Die mental fehlbelastenden Vorfälle haben die Kennung 1.2._._ und lassen sich zusammen mit den anderen Vorfallsarten basierend auf OHSAS 18001:2007 Abs. 3.8. und 3.9 in die in der Tabelle aufgelisteten Kategorien unterteilen. (Die zwölf Kategorien kann man natürlich auch verwenden, ohne nach OHSAS 18001 zertifiziert zu sein.)

    Kann hier jemand Beispiele nennen?

    Alles Beste
    achtzehntausendeins

    Es wurde angezweifelt, dass man "psychische Belastungen" als DIN usw. normieren könne. Ich glaube immer noch, dass man das kann. Die Frage ist eher, wie man das macht.

    Tatsächlich findet Normensetzung schon mit Begriffsbestimmungen statt. Das ist hilfreich, um nicht aneinander vorbeizureden. Ohne eine bewusste Normensetzung wirkt ansonsten immer die normative Kraft der Praxis. Mit bewusster Normensetzung versuchen es hier zum Beispiel auch die Arbeitgeber. Dabei ist ein recht guter Praxisleitfaden herausgekommen, den z.B. auch Arbeitnehmervertreter verwenden können:

    Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz
    Besonderer Schwerpunkt: psychische Belastung
    Ein Praxisleitfaden für Arbeitgeber (2013-08, 21 Seiten)
    http://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/res/BDA-Gefaehrdungsbeurteilung.pdf/$file/BDA-Gefaehrdungsbeurteilung.pdf

    morche,

    ... "Ich meld doch nicht jeden kleinen dche... Unfall"! Vor allem in einer trägen Behörde, die vom Arbeitsschutz noch nicht so viel wissen will. ...

    So ist es. Die Aufsichtsperson von der Gewerbeaufsicht lässt sich vom Unternehmen einladen und bauchpinseln. Mit dem Großunternehmen will sich die Gewerbeaufsicht nicht anlegen, denn in dem Bundesland sind die Beziehung zwischen der Politik und den Großbetrieben besonders harmonisch. Auf einen konkreten Fall hin angesprochen, in dem ein Mitarbeiter nach Gefährdungssmeldung massiv unter Druck gesetzt wurde, verweist der Besucher der Gewerbeaufsicht auf die Zuständigkeit des Zertifizierungsaudtors und bestätigt damit meinen Verdacht, dass eine AMS-Zertifizierung der Schwächung der behördlichen Aufsicht dient. Also wird nun der Zertifizierer gefragt, der auch sehr harmonisch mit dem von Ihm auditierten Unternehmen zusammenarbeitet. Der Zertifizierer wehrt sich auch: Er sei nicht für Einzelfallbeurteilungen zuständig. Dass der Einzelfall offenlegt, dass das AMS gerade bei ganz klaren Fällen einer vom Arbeitgeber verursachten psychischen Fehlbelastung nicht wirklich funktioniert, interessiert den Zertifizierer nicht.

    So traut sich dann kein Mitarbeiter mehr, psychische Fehlbelastungen offiziell zu melden. Nur noch der Betriebsrat bleibt als Ansprechpartner.

    Übrigens: Die Gefährdungsmeldung des Mitarbeiters betraf eine von einem Geschäftsprozess ausgehend auf die Mitarbeiter wirkende psychische Fehlbelastung. Nachdem noch weitere Mitarbeiter ähnliche Meldungen abgaben, reagierte der Arbeitgeber dann doch mit deutlichen Verbesserungsmaßnahmen. D.h., es wurde gleich zu Maßnahmen geschritten, die ja gemäß Arbeitsschutzgesetz eigentlich auf einer Gefährdungsbeurteilung zu beruhen haben. Diese Beurteilung sparte sich der Arbeitgeber jedoch. Wie so häufig, wird der Verstoß gegen Vorschriften damit gerechtfertigt, dass das "pragmatisch" sei. Ob der Arbeitgeber damit vermeiden wollte, ein Beispiel für eine psychische Gefährung in seinem Betrieb zu dokumentieren, für die er nicht die psychische Verfasstheit der Arbeitnehmer und/oder deren außerbetriebliches Umfeld verantwortlich machen kann?

    So kommt es, dass Betriebe berichten können, dass es bei ihnen keine vom Arbeitgeber verursachten psychischen Fehlbelastungen gebe. Und die Gewerbeaufsicht glaubt das gerne, denn sie kann angesichts ihrer systemischen Überforderung nicht noch zusätzliche Arbeit und Konflikte gebrauchen. Auch der Zertifizierer kann nicht helfen, ihn interessiert nur das "System" und nicht sein konkrete Funktionieren. Zeit und Ressourcen für Sorfalt kann und will sich hier niemand nehmen.

    "Key Performance Indicators" (KPIs) des Arbeitsschutzes, ...

    Inzwischen bin ich zu der Ansicht gekommen, dass das keinen "KPIs" sind, sondern einfach nur Vorfallskategorien. Nicht als Grafik, sondern als Text dargestellt, sieht die Liste der Kategorien so aus:

    Incidents which …
    1.1.1.1 … have caused pysical ill health
    1.1.1.2 … have worsened pysical ill health
    1.1.2.1 … could have caused pysical ill health
    1.1.2.2 … could have worsened pysical ill health
    1.2.1.1 … have caused mental ill health
    1.2.1.2 … have worsened mental ill health
    1.2.2.1 … could have caused mental ill health
    1.2.2.2 … could have worsened mental ill health
    2._.1._ … have caused injury
    2._.2._ … could have caused injury
    3._.1._ … have caused fatality
    3._.2._ … could have caused fatality

    Das ergibt sich aus den Begriffsbestimmungen 3.9 und 3.8 in OHSAS 18001:2007:

    • Incident: Work-related event(s) in which

      • an injury
      • or ill health (regardless of severity)
      • or fatality

      occurred, or could have occurred.

    • Ill health: Identifiable, adverse physical or mental condition arising from and/or made worse by a work activity and/or work-related situation.

    Alles Beste zum Wochenanfang,
    achtzehntausendeins

    -------------------------------------------------------------

    PS: Die Liste auf Deutsch nach OHSAS 18001:2007 ("ill health" ist im deutschsprachigen Standard leider mit "Erkrankung" schlecht übersetzt worden):

    Vorfälle, die …
    1.1.1.1 … eine körperliche Erkrankung zur Folge hatten
    1.1.1.2 … eine Verschlechterung einer körperlichen Erkrankung zur Folge hatten
    1.1.2.1 … eine körperliche Erkrankung hätten zur Folge haben können
    1.1.2.2 … eine Verschlechterung einer körperlichen Erkrankung hätten zur Folge haben können
    1.2.1.1 … eine mentale Erkrankung zur Folge hatten
    1.2.1.2 … eine Verschlechterung einer mentalen Erkrankung zur Folge hatten
    1.2.2.1 … eine mentale Erkrankung hätten zur Folge haben können
    1.2.2.2 … eine Verschlechterung einer mentalen Erkrankung hätten zur Folge haben können
    2._.1._ … eine Verletzung zur Folge hatten
    2._.2._ … eine Verletzung hätten zur Folge haben können
    3._.1._ … einen tödlichen Unfall zur Folge hatten
    3._.2._ … einen tödlichen Unfall zur Folge haben können

    Hallo Simon,

    [...] muss ich mir dafür einen Proxy einrichten? Aus DE werde ich über die Links im Text nur in den Shop weitergeleitet [...]

    Bei mir gibt es privat und im Firmennetzwerk keine Probleme.

    Ich bin so in die Seite reingekommen: Erst habe ich https://drafts.bsigroup.com/Home/Details/54548 aufgerufen. Dann habe ich in der linken Spalte "3 Terms and definitions ( 2 / 34 )" angeklickt, weil mich das interessierte. Der Absatz wurde aber nicht angezeigt, sondern ich geriet auf eine Seite, bei der ich mich registrieren konnte. Dazu musste ich meine Email-Adresse eingeben und ein Passwort, dass ich mir ausgedacht hatte. Nach Absenden der Seite bekam ich eine Email mit einem Link, mit dem ich meine Registrierung bestätigen konnte. Danach war der Text zu "3 Terms and definitions ( 2 / 34 )" ohne Schwierigkeiten zu erreichen. Ich habe dort dann auch zwei Kommentare hinterlassen.

    Ich nehme mal an, dass registrierte Benutzer auf diese Weise bis etwa Ende April den "2nd Committee Draft" der ISO 45001 kostenlos lesen und kommentieren können.

    Viel Erfolg!

    Jeder kann den Entwurf (auf Englisch) kommentieren, vermutlich aber nur bis Ende April. Das ist auch eine Gelegenheit, den Entwurf in diesem Monat kostenlos zu lesen:
    http://www.bsigroup.com/en-GB/about-bs…dard-ISO-45001/

    Der Standard soll international akkzeptiert werden. Er wird dadurch, freundlich gesagt, mittelmäßig. OHSAS 18001:2007 war (bzw. ist dezeit noch) besser.

    Beste Grüße
    achtzehntausendeins

    PS: Hier mal ein Ausschnitt aus der Diskussion zum ersten Entwurf im Internet:

    Zitat

    [...] Under ISO’s new standard, company management would have absolute control combined with zero responsibility. It is an approach at odds with modern safety laws and all accepted and effective occupational health and safety management practice. The experts advising ISO knew that. But forget consensus; ISO is acting as censor. [...]

    Quelle: http://www.ituc-csi.org/iso-is-failing…rd-test?lang=en

    Erster Entwurf der ISO 45001:

    Links zum BSI:

    Auf der BSI-Seite kann man den Entwurf auch kostenlos lesen. [...]

    ISO 45001 (erster Entwurf) sieht doch ziemlich anders aus als OHSAS 18001.

    Die Definition von "ill health" fehlt völlig, obwohl deren Vermeidung ein Hauptziel des Standards sein soll. In OHSAS 18001:2007 Abs. 3.8 steht: "Ill health: Identifiable, adverse physical or mental condition arising from and/or made worse by a work activity and/or work-related situation." Auf Deutsch: "Erkrankung: Erkennbarer, nachteiliger physischer oder mentaler Zustand, der durch eine Arbeitstätigkeit und/oder durch eine Arbeitssituation hervorgerufen und/oder verschlechtert wurde." (Ich finde übrigens, dass "ill health" nicht mit "Erkrankung" hätte übersetzt werden müssen, sondern mit "schlechte Gesundheit" oder "schlechter Gesundheitszustand".)

    Das die explizite Nennung von "adverse physical or mental condition" ("nachteiliger physischer oder mentaler Zustand") fehlt, ist wegen des Arbeitsschutzgesetzes (Deutschland) und Arbeitnehmerschutzgesetzes (Österreich) in Deutschland und Österreich kein Problem. Aber es ist schon interessant, dass die Begriffsklärung für "ill health" aus OHSAS 18001 vermutlich bewusst weder übernommen noch anderweitig formuliert wurde.

    Alles Beste
    achtzehntausendeins

    Hallo Stephan,

    danke für den Hinweis zu dem fehlerhaften Link. Irgendwo bei paste&copy hat sich da ein Sonderzeichen in die URL eingeschlichen. Ich habe den Text in meinem Sifaboardeintrag entsprechend (mit Dank an Dich) redigiert.

    Zum Englisch: Ich konzentriere mich jetzt hier auf die Seiten des BSI und hoffe, dass es speziell bei den deutsche Arbeitnehmerorganisationen, die an dem Entwurf mitarbeiten, kompetente Leute gibt, die auch noch Englisch können.

    Alles Beste zum Wochenende
    achtzehntausendeins

    Links zum BSI:

    Auf der BSI-Seite kann man den Entwurf auch kostenlos lesen.


    Hier noch ein paar Links zum Entwurf:

    http://www.irca.org/en-gb/resource…t-first-hurdle/ (INform, Mai 2014)
    [...] The degree to which employee participation in occupational health and safety should be embedded into the new standard is also a hot topic with a number of international employee focused organisations seeking to maximise such involvement. [...]

    http://www.eurogip.fr/en/recents-art…agement-systems (June 2014)
    [...] The second session of ISO Project Committee PC 283 was held in Casablanca, Morocco, from 31 March to 4 April 2014. It brought together 85 experts representing more than 61 countries and 12 liaising organizations such as the International Labour Organization (ILO).
    Although it was intense, this meeting was unable to deal with the 1300 or so comments and 230 pages of text generated [...]

    http://www.iso.org/iso/news.htm?refid=Ref1874 (David Smith, Chairman of project commitee ISO/PC 283, Occupational health and safety management systems; July 2014)
    [...] We have also had strong involvement from the International Labour Organization (ILO), who are experts on the topic and have some very valuable insights to bring to the table.
    Of course, with this many stakeholders, the development work isn’t always easy and there are disagreements. [...]

    http://www.batalas.co.uk/tag/iso-45001/
    [...] In this article we discuss the issues raised during a recent meeting held by ISO and how it may affect the future development of ISO 45001 (also known as OH&S 18001). If you were not aware that the standard is being revised you may want to read this article 1st OH&S 18001 to become ISO 45001 [...]

    http://www.ilo.org/Search3/search.do?searchWhat=”ISO+45001″ (Search for “ISO 45001″ at ILO)

    Hallo zusammen und achtzehntausendeins :)
    Wir haben diesen Standard seit Jahren. Haben es etwas anders unterteilt (noch wesentlich kleiner aufgeschlüsselt). Ich kann dieses nur jedem empfehlen. Ungeachtet dessen, ob sich das Unternehmen nach OHSAS zertifizieren lassen möchte. Wir nennen es "hazards" oder "near miss". Dann kommen noch entsprechende Schweren dazu. Dieses kann auch durch MA auf einem im Intranet verfügbaren Vordruck per Mail gemeldet werden. Dann gehen wir der Sache zeitnah nach. Es ist jedoch alles in einer Datenbank erfasst. Dieses dient dem Nachweis und natürlich der Auswertung.

    Beste Grüße

    Jens


    Hallo Jens,

    Da seid ihr schon ziemlich weit. Ich habe mit einem Betrieb zu tun, in dem nur unübersehbare "physische" Unfälle und "Beinaheunfälle" dokumentiert werden. Die Dokumentation auch massiver psychischer Fehlbelastungen wird vermieden. Einem Mitarbeiter, der solch eine Fehlbelastung meldete, wurde gleich eine Herabstufung in eine niedrigere Tarifgruppe "angeboten". Als der Betriebsrat nach der Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz des Mitarbeiters fragte, verfolgte der Arbeitgeber sein "Angebot" allerdings nicht mehr weiter.

    Ist der im Intranet verfügbaren Vordruck vertraulich, oder kann er hier veröffentlicht werden?

    Gute Nacht,
    achtzehntausendeins

    Guten Abend,

    ein Unternehmen mit über 1500 Mitarbeitern beginnt die erstmalige systematische Beurteilung psychischer Belastungen mit einem Projekt. Nach Anwendung eines verhältnispräventiv orientierten und bei der BAuA registrierten Befragungsinstrumentes werden 5 Arbeitsplatzgruppen identifiziert, bei denen das Gesundheitsrisiko durch mentale Fehlbelastungen möglicherweise zu hoch sein könnte. Es geht hier um die Arbeitsbedingungen von etwa 60 Mitarbeitern, darunter viele Logistiker mit stark schwankenden arbeitsbedingten psychosozialen Belastungen.

    Nach der Befragung werden vom Betriebsrat und der Betriebsleitung Maßnahmen definiert. Einer der betroffenen Mitarbeiter weiß, dass nach dem Beschluss 1 ABR 42/10 des BAG vom 8.11.2011 jedoch keine Maßnahmen ohne vorausgehende Gefährdungsbeurteilung beschlossen und umgesetzt werden. Er beschwert sich, dass der Schritt der Gefährdungsbeurteilung übersprungen wurde.

    Daraufhin bezeichnet das Unternehmen die Niederschrift der Untersuchungsergebnisse des Befragungsprojekts als "Gefährdungsbeurteilung". Der Betriebsrat stimmt zu.

    Der Mitarbeiter meint nun, dass er ein Recht auf einen Einblick in die Gefährdungsbeurteilung seines Arbeitsplatzes habe. Er verlangt, dass aus den Untersuchungsergebnissen eine Gefährdungsbeurteilung (GB) zu seiner Arbeitsplatzgruppe erstellt wird (Einblick in die Beurteilung anderer Arbeitsplätze verlangt er natürlich nicht), in die er Einsicht nehmen kann und die er in seine Personalakte abgelegt haben will. Die Betriebsleitung und der Betriebsrat lehnen seinen Wunsch ab. Darum hat der Mitarbeiter keine Dokumentation über die für seinen Arbeitsplatz ermittelten psychischen Gefährdungen.

    Darf eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Gefährdungsbeurteilung den von ihr betroffenen Mitarbeitern vorenthalten werden? Hat ein Arbeitnehmer nicht nur das Recht, eine vollständige Gefährdungsbeurteilung seines Arbeitsplatzes zu erhalten, sondern hat er nicht sogar die Pflicht, auch selbst basierend auf dieser Gefährdungsbeurteilung Gesundheitsrisiken zu mindern?


    Alles Beste
    achtzehntausendeins

    Moin,
    hat von Euch schon mal jemand nach dem Schema der UK-Bund die Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen erstellt?
    http://www.uk-bund.de/?bereich=AGS&u…ges=1&sizeadd=0...
    Gruß Frank


    Moinmoin,

    neuer Thread, weil das Thema als erledigt markiert war.

    Die Werbung der UK-Bund ist womöglich ein bisschen überzogen: http://blog.psybel.de/uebertriebene-…sse-des-bundes/

    Alles Beste
    achtzehntausendeins

    "Key Performance Indicators" (KPIs) des Arbeitsschutzes, die sich häufig z.B. in Geschäftsberichten finden, sind die Anzahlen von Unfällen und Beinaheunfällen pro Jahr. Aus den Definitionen für "Vorfall" und "Erkrankung" ergeben sich jedoch 12 KPIs. Dabei kann man sich sicherlich streiten, wie man z.B. Ereignisse, die Erkrankungen (ohne Berüchsichtigung der Schwere) zur Folge hätten haben können, erfasst. Aber gemäß OHSAS 18001:2007 müssen eben auch solche Vorfälle nun einmal erfasst und beurteilt werden. In Betrieben mit Personal- oder Betriebsräten haben diese Arbeitnehmervertretungen dabei mitzubestimmen. Wer das nicht will, sollte sein Arbeitsschutzmanagementsystem nicht nach OHSAS 18001 zertifizieren lassen.

    Hi all,

    gestern war mal wieder die Bezirksregierung bei uns zu Gast. Im Rahmen des Gesprächs ließ der Beamte folgende Aussage gleich mehrmals fallen:
    Nächstes Jahr würde das ArbSchG novelliert, die psychischen Belastung als eigener Punkt aufgenmommen.

    Hat das von Euch schon mal jemand gehört? ...

    Hardy

    Das neue ArbSchG ist ja inzwischen entsprechend erweitert worden. Allerdings handelt es sich nur um eine Klarstellung bereits seit vielen Jahren gültiger Regeln: http://blog.psybel.de/stichwort/arbschg-klarstellung/

    In der Praxis zeigt sich aber, dass diese Klarstellung notwendig war. Für oft eher technisch orientierte SIFAs ist das Thema sicherlich eine Herausforderung. Aufsichtspersonen der Gewerbeaufsicht bekommen gerade mal fünf Tage lang eine Schulung. Überforderung bei allen Arbeitsschutzakteuren ist hier wohl immer noch die Regel.

    Betriebsärzte beraten im Arbeitsschutz, sind hier aber keine Umsetzer. Größere Unternehmen sollten nun neben Ingenieuren auch Arbeitspsychologen im Arbeitsschutz einsetzen.

    Inzwischen (2013) gibt es aber auch von der Arbeitgeberseite gute Handlungshilfen, z.B. "Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz; Besonderer Schwerpunkt: psychische Belastung; Ein Praxisleitfaden für Arbeitgeber", http://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/res/BDA-Gefaehrdungsbeurteilung.pdf/$file/BDA-Gefaehrdungsbeurteilung.pdf

    achtzehntausendeins

    Diese Sektion heißt "Arbeitsunfälle und Beinahunfälle". Nach OHSAS 18001 ist das nur eine Teilmenge von "Vorfällen". Vielleicht könnte man das in "Arbeitsunfälle, Beinahunfälle und sonstige Vorfälle" umbenennen. Da passen dann auch die Fälle psychischer Fehlbelastungen rein, ohne das man sie zu "Unfällen" erklären muss. (Allerdings gibt es ja viele Betriebe, deren Arbeitsschutzmanagementsysteme nicht nach OHSAS 18001 zertifiziert sind.)

    Vielleicht wird der Begriff "Vorfall" ja im Jahr 2017(?) auch in eine Norm ISO 45001 übernommen. Wie solche Normen in der Wirklichkeit "gelebt" werden, ist immer wieder ein interessantes Thema. Wer entscheidet, ob und wie man z.B. eine psychische Fehlbelastung als Vorfall erfasst? Die Mitbestimmung der Betriebsräte hilft ja nur, wenn die Betriebsräte kompetent genug sind.

    Alles Beste
    achtzehntausendeins

    2014-05-24: Siehe auch https://sifaboard.de/index.php?page=Thread&postID=70094

    Hallo,

    dazu gibt es mehrere Möglichkeiten:
    1. Die Prüfer haben es schlicht nichts gemerkt.
    2. Die Begriffe sind in einer Betriebsanweisung näher spezifiziert/ergänzt worden.
    3. Es ist eine Abweichung, die aber nicht zu einem Ausschlußkriterium führt.

    Setz dich doch einfach mit dem Zertifizierer in Verbindung und befrage den Prüfer/Auditor dazu. Der hat die richtige Antwort für dich. ^^


    Der Prüfer muss es bemerkt haben, sah aber wohl keinen Korrekturbedarf. Die DAkkS sah jedoch Korrekturbedarf und veranlasste eine Auditüberprüfung. Das AMS-Handbuch wurde danach auf den Stand von OHSAS 18001:2007 gebracht.

    Beste Grüße
    achtzehntausendeins