Hallo Menschenschützer!
Wir bereiten gerade ein Projekt vor, in dem u.a. der Zugang zu einer 3,3 Meter hohen Technikebene (als Sathlbühne ausgeführt) zu klären ist.
Auf der Bühne stehen Schaltschränke und Regelgruppen, die ca. einmal täglich zu inspizieren sind. Teilweise wird auch eine Wartung mit Werkzeug notwendig.
Nach meinem Verständnis ist der Zugang gemäß ASR 1.8, Abschnitt 3.2 (Gänge zu gelegentlich benutzten Betriebseinrichtungen) als Verkehrsweg zu betrachten.
Die Verwendung einer fest installierten Leiter wäre damit nicht zulässig (?) und wir müßten eine Treppe planen.
Unser Kunde möchte natürlich eine platz- und kostensparende Lösung haben und wünscht sich daher dringend die Leiter als Zugang.
Ich finde momentan keine belastbaren Quellen, die uns mit ruhigem Gewissen eine Leiter als Zugang zu dieser Bühne planen lassen, selbst ein Wartungsgang wird ja als eine Art Verkehrsweg definiert.
Um unserem Kunden die Kosten einer Treppe sauber zu erklären wäre es natürlich schön, wenn wir ihn mit den entsprechenden Vorschriftentexten versorgen könnten.
Momentan sieht meine Argumentation so aus:
Der Weg auf die Bühne ist ein Verkehrsweg. In Verkehrswegen dürfen Steigleitern nur eingesetzt werden, wenn dies aus betriebstechnischen Gründen nicht anders geht und wenn der Zugang nur gelegentlich genutzt wird.
Durch die täglich notwendige Inspektion ist die Nutzung nicht gelegentlich (steht alles in der ASR 1.8 ). Die betriebstechnischen Gründe sind natürlich immer eine Diskussion wert....
Kann mir jemand mit zusätzlichen Infos weiterhelfen?
Würdet Ihr auch eine Treppe als Zugang vorschlagen?
Danke schon mal für zahlreiche Hinweise und Kommentare zu meinen Fragen.
Viele Grüße
EHS Mann