Beiträge von EHS-Mann

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    Hallo Marco,

    ich weiss - aus der Ferne hat man gut reden; aber fragen kostet ja nix: Gibt es denn gar keine Möglichkeit die Ausbreitung des Weichmachers einzuschränken oder gar ganz zu vermeiden? - das würde dann der Maßnahmenhierarchie entsprechend die erste Stufe sein 8)


    Viele Grüsse aus Dresden

    Hallo,

    also es gibt da durchaus Unterschiede zwischen Handlungsnalass und Problemstellung. In Bezug auf meine Praktikumsarbeit evtl mal am Beispiel:
    Handlungsanlass: Umzug in ein neues Büro (und noch ein paar Sätze mehr dazu)
    Problemstellung: vorhandene Möbel sollen genutzt werden / Gefährdungsbeurteilung ist zu erstellen / Bewegungsflächen sind zu prüfen... -> hier also mehr Details als beim Handlungsanlass.

    Wie Coach67 schon schrieb: Frag wegen den Grafiken Deinen Ausbilder. Ich hatte welche in meine Arbeit übernommen.
    Grundsätzlich soll man ja mit der Arbeit nachweisen, dass man Themen strukturiert abarbeiten kann - da sind sicher auch Grafiken geeignet.

    Ansonsten noch viel Erfolg.

    Gruß
    EHS-Mann

    Hallo,

    aus meiner Sicht hat der Bauherr schon die Möglichkeit, den Generalübernehmer (GÜ) mit der SiGeKo Funktion zu beauftragen (siehe §4 BaustellV - Beauftragung).
    Unsere Firma ist öfter auch als GÜ tätig, die Entscheidung welche Aufgaben der SiGeKo noch mit ausführt, richtet sich da nach der Baustellengröße - also dem zu erwartenden Arbeitsumfang im Bereich Arbeitsschutz. Da die Koordinatoren aber sowieso sehr eng zusammenarbeiten müssen, ist es aus meiner Sicht sinnvoll, die Aufgaben nach BGVA1 mit beim SiGeKo zu platzieren - hier aber dafür mehr Manpower einzuplanen (also mehrere SiGeKos).
    Teilweise legen die Bauherrenaber Wert darauf, den SiGeKo selbst zu beauftragen - auf diesem Weg erhalten Sie ein unabhängigeres Bild von der Baustelle. In diesen Fällen wird über den GÜ der Koordinator nach BGVA1 gestellt.

    Gruss
    EHS-Mann

    Hallo Menschenschützer!

    Wir bereiten gerade ein Projekt vor, in dem u.a. der Zugang zu einer 3,3 Meter hohen Technikebene (als Sathlbühne ausgeführt) zu klären ist.
    Auf der Bühne stehen Schaltschränke und Regelgruppen, die ca. einmal täglich zu inspizieren sind. Teilweise wird auch eine Wartung mit Werkzeug notwendig.
    Nach meinem Verständnis ist der Zugang gemäß ASR 1.8, Abschnitt 3.2 (Gänge zu gelegentlich benutzten Betriebseinrichtungen) als Verkehrsweg zu betrachten.
    Die Verwendung einer fest installierten Leiter wäre damit nicht zulässig (?) und wir müßten eine Treppe planen.
    Unser Kunde möchte natürlich eine platz- und kostensparende Lösung haben und wünscht sich daher dringend die Leiter als Zugang.
    Ich finde momentan keine belastbaren Quellen, die uns mit ruhigem Gewissen eine Leiter als Zugang zu dieser Bühne planen lassen, selbst ein Wartungsgang wird ja als eine Art Verkehrsweg definiert.
    Um unserem Kunden die Kosten einer Treppe sauber zu erklären wäre es natürlich schön, wenn wir ihn mit den entsprechenden Vorschriftentexten versorgen könnten.
    Momentan sieht meine Argumentation so aus:
    Der Weg auf die Bühne ist ein Verkehrsweg. In Verkehrswegen dürfen Steigleitern nur eingesetzt werden, wenn dies aus betriebstechnischen Gründen nicht anders geht und wenn der Zugang nur gelegentlich genutzt wird.
    Durch die täglich notwendige Inspektion ist die Nutzung nicht gelegentlich (steht alles in der ASR 1.8 ). Die betriebstechnischen Gründe sind natürlich immer eine Diskussion wert....
    Kann mir jemand mit zusätzlichen Infos weiterhelfen?
    Würdet Ihr auch eine Treppe als Zugang vorschlagen?

    Danke schon mal für zahlreiche Hinweise und Kommentare zu meinen Fragen.

    Viele Grüße

    EHS Mann

    Hallo,

    auch bei uns ist es so, dass firmenintern vereinbart ist, dass Angebotsuntersuchungen durch den Mitarbeiter wahrgenommen werden müssen. Somit haben alle relevanten Mitarbeiter den Nachweis zur G25 (und weiteren)

    Gruss

    EHS-Mann

    Hallo,

    wir haben demnächst vor, Schächte der Wasserversorgung auf einem Firmengelände zu befahren, um dort Inspektionsarbeiten vorzunehmen.
    Unsere Gefährdungsbeurteilung hat hierfür ergeben, dass vo dem Befahren ein Freimessen des Schachtes erfolgen muss.
    Nun meine Frage: Kann mir jemand ein Meßgerät für das Freimessen empfehlen?
    Momentan sind solche Befahrungen nur sehr selten geplant, so dass wir auch auf der Suche nach einem preiswerten Gerät sind.

    Danke schon mal für Eure zahlreichen Antworten
    sagt

    der EHS Mann.

    Hallo,

    eventuell ist ja auch eine gute Idee das Thema Gefährdungsbeurteilung auf den Weg zu bringen. Damit kann man immer den Arbeitgeber an seine Verantwortung erinnern. Die Frage hier ist also was der Arbeitgeber zu diesem Punkt wirksam tut. Da kann man dann "von unten" anfangen und die verschiedenen Beteiligten vom NU über den GU sollten sich zu dem Thema abstimmen.

    Gruss

    EHS-Mann

    Hallo China OHS,

    also was die Rechtlsage angeht kann ich mich meinen Vorschreibern anschliessen.
    Für eine Zertifizierung im Arbeitsschutz stellt die Zertifzierungsstelle (z.B. TÜV) ganz ähnliche Fragen
    Wir fragen unsere Firmen zu Projektbeginn immer im Rahmen einer Selbstauskunft zu den EHS-Theman ab. Allerdings sind die Rückläufer teilweise recht dürftig - was dann für mich jeweils penetrantes Nachfragen bedeutet.

    Gruss

    Hallo,

    bei Office 2010 gibt es im Powerpoint unter dem Punkt Bildschirmpräsentation die Auswahl "Referentenansicht". Wenn man diese wählt kann man auf dem PC sowohl die abgelaufene Zeit als auch die Kommentare sehen - auf dem Beamer (also zweites Ausgabegerät) erscheint die Präsi im Vollbild.

    Grüße
    EHS Mann

    Hallo,

    bei dem Thema PSA in Hubarbeitsbühnen bin ich über die DGUV Website auf einen interessanten Artikel gesstossen.
    Im Rahmen von Versuchen ist das Fazit: In Hubarbeitsbühnen kein Rückhaltesystem zu nutzen sondern ein Auffangsystem.
    http://www.dguv.de/medien/fb-psa/…ideos/TS279.pdf

    Auch gibt es über die Website eine Leitlinie zur Risikobeurteilung bei der Nutzung von PSA gA - hier werden Beispiele aufgezeigt, wie man beurteilen kann, ob gefährliche Alleinarbeit vorliegt oder nicht.
    http://www.dguv.de/medien/fb-psa/…leit_risiko.pdf

    Ich fand die Schriften jedenfalls interessant und werde wohl im bei weiteren Gefährdungsbeurteilungen die Infos verarbeiten

    Viele Grüße
    The EHS - Mann

    Hallo,

    nach dem ich vor längerer Zeit schon mal (kurz) dabei war habe ich mich heute wieder angemeldet, um Infos zu saugenund hoffentlich auch zu geben.

    Ich arbeite im schönen Dresden und darf mich als Menschenschützer um ca 100 Leute in unserer Firma kümmern. Die Firma ist ein Ingenieurbüro einschliesslich Bauüberwachung - es ist also von allem was dabei.

    Ich hoffe als Kurzvorstellung reichen die Zeilen - bis demnächst im Forum.

    Viele Grüsse

    ein EHS Mann