Viel wichtiger wäre doch die Frager der Brandverhütung.
Habt ihr Desinfektionsmittel frei verfügbar?
Gibt es in Verbot von Feuerzeugen etc?
Wie wird was in Brand gesetzt?
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Neues Benutzerkonto erstellenViel wichtiger wäre doch die Frager der Brandverhütung.
Habt ihr Desinfektionsmittel frei verfügbar?
Gibt es in Verbot von Feuerzeugen etc?
Wie wird was in Brand gesetzt?
Wer bei uns ohne Test kommt, wird unbezahlt Heim geschickt und bekommt eine Abmahnung (gestern wurden schon 5 verteilt).
Alle die dann "plötzlich" krank sind, dürfen (wahrscheinlich) zum Amtsarzt...hat unser GF angekündigt.
Gewagt hat das noch keiner
Zur Frage, ob Video-Tests erlaubt sind, jetzt eine Klarstellung aus NRW: https://www.land.nrw/pressemitteilu…RerJ6o1Uoky4GDA
Achtung: Testnachweise im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, die in Deutschland im Rahmen von impf-, genesenen- oder testnachweisbezogenen Schutzkonzepten (sogenannte 3G-Konzepte) verwendet werden sollen, dürfen nicht auf einer bloßen videoüberwachten Selbsttestung beruhen.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/na…d-19-tests.html
Da ich gerade einen schönen Beitrag zu Vorsorgeuntersuchungen gelesen habe auch hier etwas konfuses dazu:
Firma D aus HL bildet Sicherheitsposten für einen Chemiekonzern aus, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen könnten.
Also müssen alle zur Eignungsuntersuchung G26.3.
Die Ergebnisse bekommt der potenzielle MA mitgeteilt.
Ein "nicht tauglich" wird der Mitarbeiter kaum melden, weil er/sie ja dann keinen Arbeitsvertrag bekommt.
Der Arzt darf das Ergebnis nicht weiter geben wegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Wie soll der Unternehmer jetzt seiner Fürsorgepflicht nachkommen, wenn er a) das Ergebnis nicht vom Arzt bekommen kann und b) den zukünftigen Mitarbeiter nicht zur Herausgabe des Ergebnisses verpflichten kann?
Die Unternehmensgröße ist ja theoretisch egal, wenn bei dem fiktiven Unternehmen davon ausgegangen wird, dass die geltenden Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes da sind.
Ob nun eine oder tausend Gefährdungsbeurteilungen, sie müssen da sein.
Das AMS soll das ja nur strukturieren bzw. managen
der Kollege muss mehr essen, damit er dem Fass mehr Gewicht entgegen bringt?
Hi,
meine Bachelorarbeit ging auch um die Einführung eines AMS.
Zuerst: hat dein (fiktives) Unternehmen ein QMS und/oder UMS? Dann könntest dich da integrieren mit vielem.
Ansonsten die Gegebenheiten klären: was ist (aus Gesetzen und Verordnungen) eh schon da?
Prinzipiell sind alle Forderungen eines AMS durch Arbeitsschutzvorgaben eigentlich schon erfüllt (Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Betriebsanweisungen etc.)
Du müsstest das ganze "nur" strukturieren und systematisieren.
Dann ein Handbuch dazu oder ergänzen und fertig.
Schau, dass du aus den Anforderungen des AMS einfach einen Fragenkatalog machst und zu jedem Punkt einen haken mit Quelle machen kannst.
Gruß
Petra
Könnte. Aber ich bin mir ja nicht zu 100% sicher.
Das prüft ja dann die Polizei bzw. die Strafverfolgenden Behörden.
Anzeigen darfst erst mal alles und sollte man sogar bei manchen Straftaten
E.weline: Super Idee. Da schickst alle geimpften ins HO und vermietest die leeren Büros an ungeimpfte
Andere Frage:
Wie geht ihr mit einem Verdacht eines gefälschten Impfhefts vor?Bsp: Ein Mitarbeiter der offen gegen die Impfung ist, viel in sozialen Medien postet und auch kein Blatt vor den Mund nimmt zeigt mir jetzt sein Impfheft mit der Impfung von "angeblich" Anfang Juni. Die Handschrift ist auch erschreckend ähnlich zu seiner eigenen. Was tun? Eigentlich sind wir nicht verpflichtet weiter zu prüfen, die Vorlage sollte uns als Arbeitgeber ja ausreichen. Aber aus meiner privaten Sicht bin ich echt total sauer und weiß nicht genau was die beste Vorgehensweise wäre.
Da es sich hierbei um einen Straftatbestand handelt, KÖNNTEST du ihn anzeigen wegen der Fälschung von Dokumenten.
Dies ist für alle Auszubildenden (m/w/d) und für alle Ausbilder (m/w/d) eine nicht angenehme Situation....
Dies ist für alle Auszubildende und für alle Leitenden eine nicht angenehme Situation...würd ich sagen, die Begriffe sind ja dann neutral.
Du könntest es auch abkürzen:
Dies ist für alle Personen eine unangenehme Situation
Moin,
am besten kann man es mit der Analogie zum Personenverkehr erläutern. Wenn ich mit mit einem noch gültuigen Test in einen Fernzug setze, der sein Ziel in 6 Stunden erreichen soll, mein Test aber in den nächsten vier Stunden abläuft, kann ich den Lokführer schlecht bitten, beim nächsten ICE-Halt so lange zu warten, bis ich vom Testzentrum im Bahnhof zurück bin.
Auch im Personenverkehr gilt: Gültigkeit bei Fahrtantritt.
Heißt für mich: Gültigkeit bei Zugang.
Gruß Frank
Hey Frank,
keine Sorge, die Bahn wird so viel Verspätung haben, dass du in der Umsteigezeit in Frankfurt, Hamburg und München jeweils einen Test machen lassen kannst (und vielleicht auch tun solltest).
Ablaufzeit der Schnelltests 24h, wie ist es wenn diese Zeit wehrend der Arbeitszeit erreicht wird?
Fallbeispiel:
MA kommt mit einem gültigen Testnachweis und diese läuft um 12Uhr ab, der MA muss aber bis 14Uhr arbeiten. Muss er um 12Uhr wieder nach hause?
BEIM/ZUM Betreten der Arbeitsstätte wird der Test benötigt, was danach kommt ist egal.
Sagt ja auch die bmas, dass Abhaken der Namen am Eingang reicht...
(so werden wir das zumindest handhaben)
Eure Leiterin arbeitet bei uns auch. Die Worte kenn ich
es ist doch immer wieder beruhigend, dass alle anderen die selben bescheidenen Probleme haben und man nicht alleine auf der Welt ist
überdies...eine kleine Firma, die ihre Aufträge nicht mehr bedienen kann, nimmt ggf auch so einen großen Schaden, so dass sie es finaziell nicht mehr packt...betriebsbedingte Kündigungen...Pleite....
nicht nur die kleinen. das kann auch den großen passieren, wenn es überlebenswichtige-produktsparten gibt
Guten Tag,
bei uns kam ein Mitarbeiter an, ob wir folgenden Testnachweis anerkennen:
https://www.dransay.com/covid-test-zertifikat/
Er hatte dazu noch ein Gutachten eingereicht. Persönlich kommt mir das kritisch vor, was meint Ihr dazu?
"Verschweigt, dass das Zertifkat online erstellt wurde"
das sagt doch alles
Neue Episode zu den aktuellen Corona-Bestimmungen...
Leiterin Haustechnik: "sag mal, was gilt denn jetzt ab morgen?"
Ich: "3G mit täglicher Überprüfung der ungeimpften..."
Leiterin: "Ja, wer soll denn das Kontrollieren? Ich habe drei ungeimpfte." (die Arme, drei gleich...)
Ich: "Das obliegt den Führungskräften, das zu kontrollieren."
Leiterin: "ja, aber das kann ich doch gar nicht!"
Ich: "Dann wende dich an unseren GF...?!"
Leiterin: "Dann machen die Krank, dann steht halt der Laden"
Pause
Leiterin: "Aber wir können doch den Laden nicht stehen lassen!"
Was soll man dazu noch sagen...Gesetz ist halt Gesetz
Bei uns ist es leider zu spät, als ich dazu kam, und der Schutzbrillen-Trage-Mist eingeführt.
Jetzt suche ich mir 'nen Wolf zu stichfesten Begründungen, die Brillen nur bei Gefährdungen zu tragen.
"Nur" die GBU interessiert Amerika 'nen scheiß, da die uns von Corporate her auch im Arbeitsschutz zertifizieren (Internes Auditsystem).
Kennt nicht irgendjemand einen Präzedenzfall, bei dem es um PSA als Schikane ging?
Schon klar, aber da steht nicht, dass es die mehrfach pro Woche kostenlos gibt.
Mein Stand war:
zwei Test durch AG angeboten plus ein Bürgertest und die restlichen zwei oder mehr muss der ungeimpfte Mitarbeiter selber bezahlen