Hallo zusammen,
wer kennt sich mit den Anforderungen an Elektrokabel bzw. BGV A3-Prüfungen aus?
In einem Altenheim wurden kürzlich bei der BGV A3-Prüfung zahlreiche 3-fach-Steckdosen und Verlängerungskabel bemängelt, da sie einen geringeren Querschnitt der Kabel als 1,5 mm² aufwiesen. Dieselben Objekte hatten die letzte Prüfung jedoch anstandslos bestanden.
Auf Nachfrage berief sich der Prüfer auf die DIN VDE 0620-2.1. - Auf VDE-Normen habe ich leider keinen Zugriff.
Kann mir jemand sagen, ob in der letzten Zeit die Anforderungen an Mehrfachsteckdosen bzw. Verlängerungskabel geändert wurden?
Müssen wir die Steckdosen/Verlängerungen mit Kabelquerschnitt unter 1,5 mm² tatsächlich aus dem Verkehr ziehen - unabhängig davon, welche Leistung die angeschlossenen Geräte aufweisen?
Danke schon mal für eure Hilfe!