Anforderungen an Mehrfachsteckdosen / Verlängerungskabel aus DIN VDE 0620-2.1 bzw. BGV A3

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  • Hallo zusammen,

    wer kennt sich mit den Anforderungen an Elektrokabel bzw. BGV A3-Prüfungen aus?

    In einem Altenheim wurden kürzlich bei der BGV A3-Prüfung zahlreiche 3-fach-Steckdosen und Verlängerungskabel bemängelt, da sie einen geringeren Querschnitt der Kabel als 1,5 mm² aufwiesen. Dieselben Objekte hatten die letzte Prüfung jedoch anstandslos bestanden.
    Auf Nachfrage berief sich der Prüfer auf die DIN VDE 0620-2.1. - Auf VDE-Normen habe ich leider keinen Zugriff.

    Kann mir jemand sagen, ob in der letzten Zeit die Anforderungen an Mehrfachsteckdosen bzw. Verlängerungskabel geändert wurden?
    Müssen wir die Steckdosen/Verlängerungen mit Kabelquerschnitt unter 1,5 mm² tatsächlich aus dem Verkehr ziehen - unabhängig davon, welche Leistung die angeschlossenen Geräte aufweisen?

    Danke schon mal für eure Hilfe!

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  • Hallo Whity!

    Die Frage scheint mit mehrere Dimensionen zu haben. Da müsste man Jurist sein um klar "Richtig" oder "Falsch" zu sagen.

    Hier ein paar Hinweise:
    - Die BGV A3 heißt nun "DGUV Vorschrift 3" oder vergleichbar DIN VDE 701-702.
    - Die messtechnische Untersuchung bezieht sich lediglich auf den Leitungswiderstand nicht auf den Querschnitt. Oft ist dieser auch nicht eindeutig feststellbar, da Prüfungen nach VDE 701-702 bei geschlossenem Gehäuse stattfinden.
    - Seit 2009 dürfen angeblich Netzverteiler, Verteilersteckdosen mit Anschlussleitung mit < 1,5 qmm nicht mehr in den Handel gebracht werden.
    - Grundsätzlich macht die EFK bei der Prüfung eine Gefährdungsbeurteilung (vielleicht nicht schriftlich?). Kommt die Fachkraft zum Schluss, dass der Einsatz dieser Leitungen, unter den gegebenen Bedingungen riskant ist, so kann natürlich die weitere Nutzung als gefährlich/lebensgefährlich gekennzeichnet sein.
    Ich persönlich finde eine Ausmusterung sinnvoll, da der dauerhaft richtige Gebrauch dieser Geräte (keine Überlastung; keine Wärmeabdeckung) vom Heimbetreiber nicht gewährleistet werden kann. Damit wäre eine Duldung rechtlich problematisch.
    - Zusatz: ein Kaskadieren dieser Steckdosenleisten ist (wie es gerne in Omas Wohnzimmer gemacht wird) nach Versicherungsbedingungen nicht erlaubt.
    - Grundsätzlich sollte der Prüfer, wenn er sich auf eine Vorschrift beruft, diese zitieren können.
    - Der VDE-Text liegt mir auch nicht vor, ich kann dir aber schreiben, wo du einen solch kurzen Abschnitt einsehen kannst. PN bei Bedarf.

    Nun bist Du vielleicht kaum schlauer, weißt aber wie Du entscheiden kannst.

    Grüße
    Flügelschraube