Betriebsanweisungen wie pflegen und erstellen

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Muss mich dazu mal kurz einblenden, da ich auch Meister für Schutz und Sicherheit bin.
    Wer im Wachgewerbe arbeiten will, muss mindestens eine Unterrichtung nach § 34a der Gewerbeordnung haben. Nirgendwo anders ist diese Vorraussetzung geregelt. Dieser § 34 a ist wie erwähnt nur eine Unterrichtung und man legt keinerlei Prüfung ab(viele interessiert dies nicht und schlafen---Anwesenheit Pflicht). Eine benötigte Prüfung nennt sich §34a mit Sachkundeprüfung.Diese benötigt man wenn man im öffentlichen Bereichen(Citystreife,Bahnhöfe...), als Türsteher oder Ladendetektiv arbeiten möchte.Man ist weit davon entfernt sich als Sicherheitsfachkraft bezeichnen zu dürfen. Eine erweiterte Prüfung welche es mittlerweile auch als Ausbildungsberuf gibt, wäre die Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Nächster und letzter Schritt wäre der Meister für Schutz und Sicherheit.
    Die Bezeichnung Sicherheitsfachkraft ist alleine im Arbeitsschutz die richtige Bezeichnung obwohl dies im allgemeinen Sprachgebrauch für unwissende im Securitybereich geläufig ist.Sicherheitsmitarbeiter oder auch Servicekraft Security ist die eigentliche richtige Bezeichnung im Wachgewerbe für diese Mitarbeiter(§34a).
    Gruß Martin

  • ANZEIGE