Funktionsflächen von Maschinen - Hebel und Schalter

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  • Hallo,
    ich habe zwei kurze Frage zur Ermittlung von Funktions- und Bewegungsflächen bei diversen Maschinen. Ich hoffe ihr könnt mir dabei weiterhelfen, da ich noch keine eindeutige Antwort gefunden habe.

    1.) Müssen Schalter, Hebel, etc. welche über die eigentliche Fläche der Maschine herausstehen bei der Funktionsfläche mit berücksichtigt werden?
    2.) Wie sieht es mit der Bewegungsfläche bei seitlichen Schaltern aus, welche von vorne bedient werden? Muss dann innerhalb des gesamten seitlichen Bereiches der 1-Meter-Abstand eingehalten werden oder sind dort geringere Abstände möglich?

    Ich bedanke mich schon mal im Voraus :)

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  • Die ASR 1.2 ist mir natürlich bekannt.

    Laut 5.1.5 (1) Bewegungsflächen dürfen sich nicht überlagern mit Stellflächen für Arbeitsmittel, Einbauten und Einrichtungen lese ich für Frage 1 raus, dass diese zur Funktionsfläche hinzugezählt wird, bzw. die Bewegungsfläche nicht von dieser überdeckt werden darf.

    In der BGI 8681 (Umgestaltung eines Krankenhauses) konnte ich leider nichts finden. Zu Frage 2 konnte ich bisher noch gar keine Informationen finden.

  • Hallo asdfg86,

    ein Schalter der von vorne bedient wird benötigt keine seitliche Bewegungsfläche. Schau Dir dazu auch mal die Begriffsbestimmungen in der ASR 1.2 an.
    Es könnten aber Sicherheitsabstände, z.B. wegen anderer Maschinen, notwendig werden.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Okay, danke. Wenn ich das mal zusammenfasse:

    Zu Frage 1:
    - Stellfläche = überstehende Gegenstände, wie zum Beispiel Schalter, Hebel, Schraubstock, etc.
    - Funktionsfläche = Ausschließlich bewegte Teile

    Die Bewegungsfläche darf nur dann innerhalb einer dieser Flächen liegen, wenn keine Gefährdung davon zu erwarten ist.

    Zu Frage 2:
    Wenn seitliche Schalter, Hebel, etc. von vorne bedient werden können ist seitlich keine Bewegungsfläche vorzusehen. Dann muss der Abstand aber mindestens dem Mindestabstand zur Vermeidung von Quetschstellen entsprechen. Für einen Arm wäre das in diesem Fall 120 mm (DIN EN 349).

    Ist das so richtig?

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  • Ja, ich denke Du meinst das richtige ;)
    Schau trotzdem nochmal unter 5.1.5 (2). Dort stehen die Ausnahmen der Überlagerung (selbst benutze mobile Arbeitsmittel).
    Bei den Abständen eventuelle Reperaturen/Wartungen, vor allem beim seitlichen Schalter nicht vergessen.
    Die beste Lösung ist die, die mit den Bedienern und dem Wartungstechniker abgesprochen ist ;)

    Gruß
    Stephan

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