Prüfprotokoll

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  • Guten Morgen Kollegeninnen,

    beim Kauf von Anlagen müssen diese nach der EN60204 geprüft sein.
    Gibt es eine Forderung oder Bestimmung, dass das Prüfprotokoll Bestandteil der mitzuliefernden Dokumentation ist?

    Viele Grüße aus dem verschneiten Franken

    HEB

    der NRWler aus Franken

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  • Hallo HEB,
    ein wenig erinnert mich deine Frage an diese Problematik.

    Kennzeichnung von Leiterenden nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113 Teil 1)

    Fordert die Norm DIN EN 60204-1 (VDE 0113 Teil 1) die Kennzeichnung von Leiterenden?DIN EN 60204-1 (VDE 0113 Teil 1):1998-11

    Nach Abschnitt 14.2.1 der DIN EN 60204-1 (VDE 0113 Teil 1):1998-11 müssen Leiter an jedem Anschluss in Übereinstimmung mit der Technischen Dokumentation identifizierbar sein.
    Das Wort "Kennzeichnung" wird ausdrücklich vermieden.
    Eine Adereinzelkennzeichnung ist durchaus eine Möglichkeit der Leiteridentifizierung, jedoch lässt sich aus dem Normtext eine generelle Forderungen nach einer Adereinzelkennzeichnung nicht ableiten.

    Um solche Diskussionen bei Abnahme einer Maschine zu vermeiden, ist in der Norm ein Fragebogen als Anhang B aufgenommen worden. Dieser Fragebogen sollte vor Auftragsvergabe in Absprache mit dem Kunden ausgefüllt werden.

    Mir ist nicht bekannt, dass neben der Konformitätserklärung die Prüfprotokolle ein _muß_ sind. ( Aber ich bin so wenig Elektriker, wie ich Brandschützer bin)
    Sagt denn die Norm selbst nichts dazu?

    Letztendlich ist wohl _in Absprache_ das Schlüsselwort.

    Gruß
    gladis:-)

  • Hallo HEB,

    das habe ich deiner Frage SO nicht entnommen.
    Zu der Frage Dokumentation findest du bei Komnet noch Atworten.
    Eine z.B. Hier:
    http://komnet.nrw.de/callcenter/prg…6%26;;%26ARB%26

    oder beim VDI diese:

    Technische Dokumentation Zur technischen Dokumentation gehören alle Unterlagen, die im Laufe eines Produktlebens erstellt werden. Welche Unterlagen und Angaben im Einzelnen Bestandteil der technischen Dokumentation sind, ist in den EG-Richtlinen beschrieben.

    Man unterscheidet grundsätzlich zwei Arten technischer Dokumentation:
    Interne Dokumentation – sie umfasst alle Unterlagen von der Entwicklung bis zur Produktion eines Produktes. Die interne Dokumentation verbleibt beim Hersteller. Externe Dokumentation – sie umfasst die Betriebsanleitung und alle Informationen, die für die sichere Anwendung eines Produktes erforderlich sind.
    Die externe Dokumentation richtet sich an den Anwender und muss zusammen mit dem Produkt ausgeliefert werden.
    Für die technische Dokumentation gibt es gesetzliche Aufbewahrungsfristen. Die Einzelheiten werden in den EG-Richtlinien geregelt.

    Auf Verlangen muss die technische Dokumentation bei den zuständigen Behörden vorgelegt werden können.
    http://www.vdi-nachrichten.com/ce-richtlinien/plus/glossar.asp

    unter http://www.hvbg.de/d/bgp/prod/pruef/pdf/gs_ste_00.pdf
    findest du die *Allgemeinen Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von technischen Arbeitsmittel ..*
    Auf Seite 10 fordert die Prüfstelle "Prüfungen nach DIN EN 60204-1

    Ich denke, daraus kann man ableiten, daß es keine gesetzliche Vorschrift zur Übergabe eines Prüfberichtes gibt.

    Gruß
    gladis:-)

  • Hallo gladis,

    hatte ich schon fast vermutet. Prüfung muss durch geführt werden und auch bei Verlangen vorgelegt werden können, aber ist nicht Bestandteil der Lieferung.
    Danke

    Gruß

    HEB

    der NRWler aus Franken

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