Darf eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten eine im Rahmen des Kundendienstes installierte Anlage selbst auf den Schaltschrank aufklemmen?

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Liebe Gemeinde!
    Das oben beschriebene Problem möchte ich gerne zur Diskussion stellen.
    Im Arbeitsalltag unseres Unternehmens installieren bspw. Monteure aus dem Bereich Heizung, Klima, Sanitär eine Pumpe o.ä. in eine bestehende Anlage. Dürfen sie diese Pumpe anschließend auch aufklemmen oder ist das ausgebildeten Elektrofachkräften vorbehalten?
    Ich bedanke mich herzlich für die Beiträge!

  • ANZEIGE
  • Die EFKfTen dürfen dies wenn:
    die vEFK (verantwortliche ElektroFachKraft)die Unterweisungen norm gerecht macht, die Personaleignung entsprechend festgestellt hat, die einzelnen Tätigkeiten der EFKffT genau beschrieben sind, die Gefährdungsbeurteilungen erstellt sind,.....

    Es ist im Handwerk so dass die EFKffTler das Auflegen an bereits vorhanden Schaltschränken dürfen, wenn die vEFK die Personen entsprechend unterwiesen haben. Wenn jedoch z.Bsp. beim Auflegen festgestellt, das an der UV, Schaltschrank o.a. eine nicht zuvor beschriebene Situation festgestellt wird (B13 Automat, statt B16 o.a.), sind die Arbeiten einzustellen und eine EFK hinzu zu ziehen. Daher ist es auch eine Abwägung ob EFK oder ffT diverse Arbeiten macht.

    Die vEFK muss hier aber genau wissen welcher Person sie welche Arbeiten auferlegt, da diese auch den Kopf am Schluss dafür in der Schlinge liegen hat.

    Ich kann Dir also keine klare Antwort, aber den Tipp geben: Ihr habt einen elektrotechnischen Betriebsteil, daher müsstet Ihr auch eine vEFK haben. Und diese kennt die genaue Antwort auf Eure Situation.