Halllo
ich bin auf der Suche nach vertiefenden Infos bezüglich der (gesetzlich) vorgeschriebenen Beleuchtungsstärke in Fluren einer Senioreneinrichtung.
Der Flur in unserem "Verwaltungstrackt" (auch alle MA nutzen ihn auf dem Weg zur Umkleide!!!) wird sporadisch auch von unseren Bewohnern begangen/genutzt. Nun gibt es innerhalb der Leitungsebene verschiedene Vorstellungen wie der Flur ausgeleuchtest sein soll/ muss. Der eine macht teile der Beleuchtung aus, der nächste wieder an, usw....
Bei meiner Recherche im Internet bin ich einmal auf die EN 12646 gestossen, die meiner Info nach für Flurbereiche tagsüber 200 Lux fordert, nachts 50 Lux (wobei die Nacht hier nur bedingt relevant ist).
Darüber hinaus habe ich in einer Zusammenfassung einen Verweis auf die VDI Richtlinie 6008 gefunden, die in Verbindung mit dem "Leitfaden zur Tageslichtorientierten Innenraumbeleuchtung von Wohnungen für ältere Menschen" (zusammengefasst unter dem Begriff "Zumtobel- Empfehlungen" >Verfasserfirma der Zusammenstellung?). Hier wird gefordert, dass tagsüber mindestens 60% der Beleuchtungsstärke des Aufenthaltsbereiches erreicht wird. (Für die Aufenthaltsbereiche wird morgens & abends von 300 - 500 Lux und tagsüber von bis zu 1.500 Lux geschrieben.) Für die Nacht wird hier 50 Lux einstellbar bis 100 Lux gefordert.
Kann mir da jemand noch weitere Infos geben oder ist das sozusagen "alles" was die Situation beschreibt, was aktuell gültig ist. Denn mir scheinen die beiden Empfehlungen/Forderungen ja doch sehr weit auseinander zu liegen...