Grundsätzliches fehlt im Betrieb und muss in die Gefährdungbeurteilung eingebaut werden,...

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  • Halle,

    ich mache mein Praktikum (LEK 2) in einem 5-Mann Betrieb,
    In einem Gebäude mit 4 Räumen.
    Thema: Gefährdungsbeurteilung für ein Mediengestaltungsbüro.
    Es lassen sich von den "gängigen" Gefährdungen in diesem Bereich
    nur wenige Handlungsanlässe ableiten da der Betrieb im Hinblick auf Bildschirmarbeitsplätze, Ergonomie, etc. sehr gut eingerichtet ist.

    Allerdings fehlt es an, meines erachtens nach grundsätzlichen Dingen z.B.:
    Keine Ersthelfer vorhanden bzw. benannt,
    kein Erste Hilfe Kasten, kein Verbandbuch,
    keine Kennzeichnung von Fluchtwegen, kein Fluchtwegeplan,
    kein Feuerlöscher,
    keine Erstprüfung der elektrischen Geräte (Computer, Bildschirme, Drucker,...).

    All dies sind gesetzlich festgelegt Forderungen bei denen direkter Handlungsanlass (keine Risikoabschätzung, etc.) besteht:
    Hat hier jemand einen Tipp wie ich das am besten in die Gefährdungsbeurteilung / LEK 2 einbauen kann ?

    Gruß
    Achim :138:

    8) :65:

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