Beim Hausbau kein Unfallversicherungsschutz für Ehefrau

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  • Sozialgericht Mainz:

    Hilft eine Ehefrau ihrem Mann beim Bau des gemeinsamen Hauses, steht sie nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Mann muss für sie deshalb auch keine Beiträge zahlen. Das hat das Sozialgericht Mainz entschieden. Es gab damit der Klage eines Bauherrn statt. Die Bauberufsgenossenschaft hatte vom ihm verlangt, für seine Ehefrau Versicherungsbeiträge zu zahlen. Sie sei wie ein Arbeitnehmer zu betrachten, hieß es.
    Das sieht das Gericht anders. Da die Frau das Haus mit ihrem Mann gemeinsam bewohnen wolle, sei sie versicherungsrechtlich nicht anders zu behandeln als er.

    Aktenzeichen:
    S 6 U 163/00

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