Ergänzend zur BGR 117 Behälter und enge Räume vom Mai 2003 hat der Fachausschuss Chemie die o.g. BGR veröffentlicht.
Hier werden mögliche Gefährdungen und Schutzmaßnahmen betrachtet.
Auszug:
2. Behälter und enge Räume sind allseits oder überwiegend von
festen Wandungen umgebene sowie luftaustauscharme Bereiche,
in denen auf Grund ihrer räumlichen Enge oder der in
ihnen befindlichen bzw. eingebrachten
Stoffe, Zubereitungen, Verunreinigungen oder Einrichtungen besondere Gefährdungen
bestehen oder entstehen können, die über das üblicherweise
an Arbeitsplätzen herrschende Gefahrenpotenzial deutlich hinausgehen.
Auch Bereiche, die nur teilweise von festen Wandungen umgeben sind,
in denen sich aber auf Grund der örtlichen Gegebenheiten oder der Konstruktion
Gefahrstoffe ansammeln können bzw. Sauerstoffmangel entstehen kann, sind enge Räume im Sinne dieser BG-Regel.
( Tanktassen, Gruben, Schächte oder Kanäle sind ...)