Kontrolle Brandschutzklappen

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  • Hallo
    Im Zuge der Überarbeitung diverser Formulare habe ich nun eine Frage bezüglich der "Vorgaben" zur internen Kontrolle der Brandschutzklappen.

    Der Haustechniker kontrolliert regelmäßig unsere Brandschutzklappen und dokumentiert dieses.
    Gibt es da bestimmte Vorgaben, was in dem Nachweis alles stehen muss? Oder ist das dem gesunden Menschenverstand freigestellt?

    Und zusätzlich: Gibt es irgendwelche gesetzlichen Vorgaben, wie lange diese Unterlagen aufbewahrt werden müssen?

    Freue mich auf "aussagekräftige" Antworten, die mir weiterhelfen .
    Danke schonmal

    Liebe Grüße, Susi :002:
    Für (Schreib-)Fehler ist mein Handy verantwortlich..... 8)

    Vernunft ist manchmal nichts anderes als der Mut zur Feigheit. (G. B. Shaw)

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  • Hallo,


    Im Zuge der Überarbeitung diverser Formulare habe ich nun eine Frage bezüglich der "Vorgaben" zur internen Kontrolle der Brandschutzklappen.

    warum nutzt Du nicht das Formular/Checkliste vom Hersteller?
    Siehe zum Beispiel: http://www.trox.de/xpool/download…als/e016ek7.pdf

    Was Gegenstand der Wartung ist, findest Du in der jeweiligen Zulassung bzw. Anleitung
    vom Hersteller, siehe zum Beispiel hier:
    http://www.troxtechnik.com/xpool/download…/m375de0_en.pdf

    Siehe auch diese Informationen hier: http://www.haustechnikdialog.de/downloads/brandschutzklappen.pdf
    Mittlerweile gibt es davon eine aktualisierte Version (wenn ich mich recht entsinne aus 2011?), schau
    mal über Google.


    Und zusätzlich: Gibt es irgendwelche gesetzlichen Vorgaben, wie lange diese Unterlagen aufbewahrt werden müssen?

    Ja, siehe zum Beispiel hier: http://www.bauordnungen.de/PruefVO-NRW_Stand_12-2009.pdf
    Dann wäre die Aufbewahrungspflicht 5 Jahre.

    Was davon jetzt alles auf deinen Fall zutrifft oder nicht, ist nicht nur von der
    Art der BSK sondern auch von deinem Bundesland und Gebäude (Anwendungsbereich) abhängig.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Super. Erst mal danke für die Rückmeldung.

    Nun muss ich nochmal nachfragen: es geht hier um die Hausinterne Kontrolle. Das ist (soweit mir bekannt) nicht das was eine externe Firma jährlich (? Genaues Intervall erfrage ich Morgen beim entspr.MA nach) kontrolliert oder wartet.

    Liebe Grüße, Susi :002:
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    Vernunft ist manchmal nichts anderes als der Mut zur Feigheit. (G. B. Shaw)

  • Hallo,

    ja was meinst Du, Kontrolle (einfach mal schauen) oder Wartung (im Sinne der Herstellerangaben)?
    Ferner, abweichende Intervalle von den Herstellerangaben?

    Schau mal in die aufgeführten Links von meinem letzten Beitrag: (Auszug)

    "Danach ist die Funktionssicherheit der Brandschutzklappen mindestens im halbjährlichen Abstand
    zu prüfen. Erfolgen zwei im Abstand von sechs Monaten aufeinanderfolgende Prüfungen ohne Mangel,
    kann die nächste Prüfung nach einem Jahr erfolgen. Zusätzlich müssen die landes- oder baurechtlichen
    Vorschriften beachtet werden."

    Oder meinst Du "wartungsfreie" Brandschutzklappen?
    Wenn ja, dann wäre hier eine monatliche Prüfung bzw. Funktionskontrolle (Öffnen/Schließen) notwendig.
    Ferner unter Umständen auch Prüfungen nach der Prüfverordnung (je nach Bundesland), zum Beispiel für NRW
    danach: http://www.bauordnungen.de/PruefVO-NRW_Stand_12-2009.pdf

    Am besten fragst Du mal deinen Haustechniker, der müsste eigentlich über die notwendige
    Sachkunde verfügen. Ferner müssten ihm die entsprechenden Herstellervorgaben/Zulassungen
    zu euren Brandschutzklappen vorliegen, aus denen sich eure "Pflichten" ergeben.

    Hier mal noch eine Checkliste: http://www.belimo.de/pdf/d/AB_003_04_2006.pdf

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ja was meinst Du, Kontrolle (einfach mal schauen) oder Wartung (im Sinne der Herstellerangaben)?

    Hallo,
    ich meinte dokumentierte Kontrollen. Also keine Wartung(-sarbeiten) nach Herstellervorgaben.

    Details zu unserer Anlage (und evtl. Wartungsvorgaben des Herstellers) werde ich nächste Woche beim zuständigen Mitarbeiter erfragen.

    Also erst mal DANKE für die Rückmeldung.
    Ich sehe, dass es hier nicht einfach mit dem Überarbeiten des Formulares getan ist....

    Liebe Grüße, Susi :002:
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