Hallo
Im Zuge der Überarbeitung diverser Formulare habe ich nun eine Frage bezüglich der "Vorgaben" zur internen Kontrolle der Brandschutzklappen.
Der Haustechniker kontrolliert regelmäßig unsere Brandschutzklappen und dokumentiert dieses.
Gibt es da bestimmte Vorgaben, was in dem Nachweis alles stehen muss? Oder ist das dem gesunden Menschenverstand freigestellt?
Und zusätzlich: Gibt es irgendwelche gesetzlichen Vorgaben, wie lange diese Unterlagen aufbewahrt werden müssen?
Freue mich auf "aussagekräftige" Antworten, die mir weiterhelfen .
Danke schonmal