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  • Hallo und ein schönen Tag zusammen.


    Habe mal einige Fragen zu „Notfall und Körperdusche“.

    Wir haben eine Mobile Anlage auf den mir Säure gearbeitet wird und da würden wir gerne eine Notfalldusche anbringen.


    Frage 1:

    Ist es egal was man für eine Duschbrause nimmt solange sie eine Wasserabgabe von 30 l/min hat?


    Frage 2:

    Da es ja für eine Mobile Anlage ist können wir nicht unendlich viel Wasser mitnehmen. Gibt es da eine Vorschrift wie viel Wasser man bereitstellen muß? Wir dachten so an 300Liter für eine Person.


    Frage 3:

    Muß die Betätigung über ein mechanisches Ventil erfolgen oder kann man es auch elektrische umsetzen (IP66)?


    Frage 4:

    Muß das Wasser in einem Kunstoffbehälter aufbewahrt werden oder geht auch ein Metallbehälter?


    Ich weiß das sind viele fragen aber hoffe das mir da einer weiterhelfen kann.


    Danke für eure Zeit und Mühe.

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  • Habe mal einige Fragen zu „Notfall und Körperdusche“. Wir haben eine Mobile Anlage auf den mir Säure gearbeitet wird und da würden wir gerne eine Notfalldusche anbringen.
    ....
    Frage 4: Muß das Wasser in einem Kunstoffbehälter aufbewahrt werden oder geht auch ein Metallbehälter?


    Gefordert ist bei Notfallduschen Wasser von Trinkwasserqualität ... und genau bei der Forderung wird es spannend.
    Wasser in einem Behälter, egal was für einem, hat bei der Lagerung das Problem der Biofilm-Bildung, Trinkwasserqualität kann nicht oder nur mit einem erhöhten technischen und mikrobiologischem Aufwand sichergestellt werden.
    Es gibt (aus genau diesem Grund) bis dato auf dem Markt nur ganz wenige mobile Speichersysteme, die für die Speicherung von Trinkwasser (DVGW-)zugelassen sind. Dies sind Behälter, die mit einem speziellen Einweg-Inliner versehen sind, die zulässige Lagerdauer beträgt in der Regel maximal 24 Stunden.
    Zuständig für die Genehmigung derartiger Anlagen sind die jeweils örtlichen Gesundheitsämter ... und auch da wird es aufgrund unterschiedlicher Auslegungen von Kreis zu Kreis spannend.

    Wenn du also die Möglichkeit hast, solltest du auf das bewährte System mit Standrohr und Trinkwasserschläuchen (mit DVGW-Zulassung) zurückgreifen.

    Maßgebliche Vorgaben: Trinkwasserverordnung, DIN 2001 "Eigen und Einzelwasserversorgung" Teil 2, "Trinkwasserversorgung aus Kleinanlagen und nicht ortsfesten Anlagen".

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)