UVV Kassen / Münzgeld

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  • Hallo Zusammen,

    ich habe mal eine Frage zur UVV Kassen und zwar wird in der UVV immer nur von Banknoten gesprochen aber was ist mit Münzgeld gilt dafür die UVV nicht.

    Ich konnte auch bei Google nix finden und bin für jeden Tip dankbar


    Gruß


    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

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  • ich habe mal eine Frage zur UVV Kassen und zwar wird in der UVV immer nur von Banknoten gesprochen aber was ist mit Münzgeld gilt dafür die UVV nicht.

    Der Geltungsbereich der UVV ist in § 1 eindeutig definiert.
    Auch wenn in erster Linie nur von Banknoten gesprochen wird (genau die sind nun mal durch den hohen Wert und die leichte Transportierbarkeit für Gelegenheits-Kriminelle interessant), heisst das nicht, das für andere Bargeldbereiche kein Schutz erforderlich ist.
    Wie dieser Schutz im Einzelnen aussieht, muss eine Gefährdungsbeurteilung ergeben.
    Ansätze findest du z.B. im Merkblatt M3 der BGHW oder auch die BGR 141

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)