Ohne Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV und GefStoffV keine TÜV Abnahme

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  • Hallo zusammen, der TÜV möchte die Freigabe einer Neu-Anlage bzw. Neu-Teilanlage erst dann unterschreiben, wenn die beiden o.g. Gefährdungsbeurteilungen vorliegen.

    Dieses Verfahren ist NEU für mich.

    Ist dies so rechtens?

    Liebe Grüße

    Frank

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  • Hi,

    ist nicht neu.
    Steht alles im Arbeitsschutzgesetz mit drin. §5 und §6 ArbSchG
    Vor inbetriebnahme ist eine Gefährdungsburteilung zu erstellen.

    Neu ist nur, das der TÜV es erst nach zig Jahren gemerkt hat.

    Grüße aus München
    Lucy