Arbeitspausen

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  • Arbeitspausen
    Pausen zur Erholung während einer längeren Arbeitszeit, wobei zwischen gesetzlich vorgeschriebenen bzw. tariflich vereinbarten Arbeitspausen und kurzen Arbeitsunterbrechungen unterschieden werden muss. Im Arbeitszeitgesetz sind Arbeitspausen (Ruhepausen) vorgeschrieben, ebenso sind sie im Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegt.


    Die zeitliche Festlegung der Arbeitspausen sollte dem natürlichen Leistungsrhythmus angepasst sein. Die Dauer der Arbeitspause bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden beträgt mindestens 30 Minuten. Bei bestimmten Arbeiten mit besonderer Beanspruchung wie z. B. Bildschirmarbeit, Schichtarbeit, Fließbandarbeit sowie bei schwerer körperlicher Arbeit können zusätzlich Kurzpausen von mindestens fünf Minuten Dauer eingerichtet werden. Solche Kurzpausen sollten auch eingehalten und nicht zu einer größeren Pause zusammengezogen werden, da sonst die erholende Wirkung verloren geht.
    Die Arbeitsstättenverordnung schreibt vor, dass Pausenräume zur Verfügung stehen müssen, wenn mehr als zehn Personen beschäftigt sind. Das gilt allerdings nicht für Büroarbeitsplätze. Wenn der Arbeitsplatz von Nässe, Schmutz oder Lärm belastet ist, muss auch bei weniger als zehn Beschäftigten ein Pausenraum verfügbar sein. Die Größe und Beschaffenheit der Pausenräume ist in den Arbeitsstätten-Richtlinien festgelegt.

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