Hauptschalter beim Messerwechsel - Rechtlichen Grundlagen kann ich in hinweisen?

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  • Hallo zusammen eine Frage hab ich noch ! ^^ ^^

    Unser Kemper Schneidwagen( Funktionsprinzip wie ein Garten-Häcksler): Wurden die Hauptschalter beim Messerwechsel nicht gegen Wiedereinschalten gesichert. Mein Schlosser fragte mich! " wo steht geschrieben das ich den Hauptschalter sichern muß !! "

    Meine Frage auf welche Rechtlichen Grundlagen kann ich in hinweisen?

    Und nicht nur das Argument " Dass er sich sehr schwer Verletzen kann" ! :cursing:

    Gruß Rotweismax ;)

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  • Hallo Rotweismax,

    ich würde mit dem Mitarbeiter nicht darüber diskutieren, sondern festlegen das der Hauptschalter zu sichern ist und das in die Wartungsanleitung schreiben.

    Ich habe was gefunden vielleicht hilft es ja.
    Gruß
    aus den verregneten Köln
    Harald


    Geltende gesetzliche EU-Vorschriften
    Die EG-Richtlinie 89/655 gibt „Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit” vor. Der Artikel 3 überträgt dem Arbeitgeber die Pflicht, die Arbeitsmittel so zu gestalten, dass bei deren Benutzung „die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleistet sind”, oder geeignete Maßnahmen zu treffen, „um die Gefahren weitestgehend zu verringern”. Im Anhang I dieser EG-Richtlinie wird unter Punkt 2.14 bestimmt, dass „jedes Arbeitsmittel mit deutlich erkennbaren Vorrichtungen ausgestattet sein muss, mit denen es von jeder einzelnen Energiequelle getrennt werden kann”.

    Geltende Gesetze in Deutschland
    In der deutschen Gesetzgebung ist diese Vorgabe u.a. in der Betriebs- sicherheitsverordnung im Anhang 1 unter den Mindestvorschriften für Arbeitsmittel aufgeführt. Die Vorrichtungen (zum Beispiel Hauptbefehlseinrichtungen) müssen gegen unbefugtes oder irrtümliches Betätigen zu sichern sein. Entsprechend den Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Benutzung von Arbeitsmitteln im Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung dürfen Änderungs-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten nur bei Stillstand des Arbeitsmittels vorgenommen werden. Dazu ist das Arbeitsmittel und seine beweglichen Teile während dieser Arbeiten gegen Einschalten und unbeabsichtigte Bewegung zu sichern.

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"