Moin Moin!
Ich bräuchte mal bitte dringend Hilfe von ein paar erfahrenen Sifa´s, da ich beim Thema Fußschutz an meine Grenzenstoße.
Also folgender Sachverhalt:
Ich habe unter zur Hilfe nahme der BGR 191 Gefährdungsbeurteilungen für die verschiedenen Tätigkeitsgruppen bei uns gemacht und bin bei den Reinigungskräften darauf gekommen, dass hier speziell beim Nasswischen eine nicht zu unterschätzende Rutschgefahr besteht. Also keine Schutzkappe oder ähnliches erforderlich, sondern nur die Rutschhemmung.
Kann mir einer sagen, ob Schuhe mit rutschhemmender Sohle als PSA gelten (wie gesagt keine andere Schutzfunktion erforderlich) und ob der Arbeitgeber diese somit stellen muss?
Wäre euch wirklich sehr dankbar für Informationen und Hinweise auf bestehende Rechtsvorschriften.
Vielen Dank!
Bernd