angemieteter Arbeitsplatz

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  • Hallo zusammen,
    Wie sieht die Verantwortung für den Betriebsleiter aus bei vermieteten Arbeitsplätzen??
    Dabei werden meist die Gerätschaften und Materialien des Betriebes vom Mieter mitgenutzt. Die Mieter sind trotzdem eigenständige Unternehmer und der Vermieter hat kaum Weisungsbefugnis.
    Wie sieht die Rechtlage aus wenn durch Falschanwendung von Materialien oder Geräten es zu einer Schädigung irgendeiner Art kommt??

    LG Dental 8) :D

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

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    • Offizieller Beitrag

    Hi, also mwenn ich das Arbeitsschutzgesetz heranziehe..

    da steht unter

    § 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

    (1) Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten insbesondere sich gegenseitig und ihre Beschäftigt über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zu Verhütung dieser Gefahren abzustimmen.

    (2) Der Arbeitgeber muß sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, daß die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben.


    herbert

    Für Eile habe ich leider keine Zeit!