Hallo!
Hab da mal eine Frage bezgl. der Benennung von Arbeitssicherheits-Verantwortlichen in Firmen.
Wer ist bei Aufforderung durch einen SIGEKO als "Verantwortlicher Aufsichtführender nach BGV A1 (Firmenbauleiter)" zu benennen??
Ist hier der Unternehmer einzutragen oder kann das in hier auch der für die Baustelle verantwortliche Bauleiter sein??
Muss der Bauleiter dann mit einer Übertragung der Unternehmerpflichten ausgestattet werden/sein?
Ich habe in der BGV A1 hierüber nichts gefunden, außer eben, dass der Unternehmer verantwortlich ist usw.
Vielleicht kann mir da jemand eine verbindliche Aussage zukommen lassen.
Vielen Dank!!