Verantwortlicher Aufsichtsführender nach BGV A1 (Firmenbauleiter)

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  • Hallo!

    Hab da mal eine Frage bezgl. der Benennung von Arbeitssicherheits-Verantwortlichen in Firmen.

    Wer ist bei Aufforderung durch einen SIGEKO als "Verantwortlicher Aufsichtführender nach BGV A1 (Firmenbauleiter)" zu benennen??
    Ist hier der Unternehmer einzutragen oder kann das in hier auch der für die Baustelle verantwortliche Bauleiter sein??

    Muss der Bauleiter dann mit einer Übertragung der Unternehmerpflichten ausgestattet werden/sein?

    Ich habe in der BGV A1 hierüber nichts gefunden, außer eben, dass der Unternehmer verantwortlich ist usw.

    Vielleicht kann mir da jemand eine verbindliche Aussage zukommen lassen.

    Vielen Dank!!

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  • Hallo Dental!

    Das eine Übertragung der Unternehmerpflichten immer zu dokumentieren ist, ist mir schon klar. ;)
    Bei meiner Frage ging es hauptsächlich darum, wer überhaupt eingetragen werden darf.
    Und ob ein Bauleiter auch ohne Übertragung der Unternehmerpflichten als verantwortlicher Aufsichtführender (Firmenbauleiter) benannt werden kann, da hier ja doch auch eine Risikoübertragung stattfindet.
    Vielleicht ist das aus meiner Fragestellung nicht ganz klar hervorgegangen.

    Beste Grüße