Habe eben gesehen, daß unser externer Putzdienst konzentrierten, ätzenden Urinsteinlöser verwendet. Auf der Packung steht, daß dieser nur verdünnt angewendet werden darf.
Auf dem Etikett klebt ein Zettel, der handschriftlich den Einsatz in konzentrierter Form (1/2 Liter pro Urinal über Nacht einwirken) "vorschreibt" .
Ich frage mich, welche Auswirkungen es wohl hat, wenn die morgendliche "Urinalbenutzer" nicht weiß, was ihm da so entgegen spritzt?
Da der Putzdienst eine Fremdfirma ist, kann ich doch über die Fremdfirmenregelung dem Dienst vorschreiben, die Reinigungsmittel ordnungsgemäß zu benutzen?
Danke für die Hilfe!
Gruß Frank