Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ich betreue eine Firma, die mit Büromaterial handelt. Einige wenige Artikel sind mit einem Gefahrstoffzeichen versehen (z.B. Tipp-Ex und solche Kleinigkeiten). Wenn die diese Artikel verkaufen, müssen dann immer automatisch auch Sicherheitsdatenblätter mitgeschickt werden?
Die Sachen werden überwiegend an andere Firmen geschickt, also Büro's etc. Sind diese dann als Endverbreucher zu bezeichnen? Da arbeiten ja auch wieder Mitarbeiter die damit umgehen. Ihr versteht was ich meine?
Jeder den ich frage sagt mir, dass sei Quatsch immer die Datenblätter der Lieferung beizulegen. Aber niemand kann mir sagen wo das rechtlich geregelt ist. In der Gefahrstoffverrodnung finde ich ich nix dazu.
Und dann noch eine Frage: was versteht man in diesem Zusammenhang unter "Erstlieferung"? Wenn ich als Lieferrant einem Kunden das Produkt zum ersten Mal liefere? So habe ich es verstanden.
Ein Mitarbeiter der BG sagte mir jetzt, dass man darunter nur die erste "Inverkehrbringung" meint. Also wenn der Hersteller das an den ersten Zwischenhändeler liefert. Kann das stimmen?
Kann mir jemand helfen?
Viele Grüße
Lars