Alte Papierpressmaschinen

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  • Moin moin alle zusammen!

    Ich hab da mal wieder eine Frage.

    Ein befreundetes Unternehmen hat drei ca. 10 Jahre alte Papierpressen ( Abfall ) die sie selber auf den neusten Sicherheitsstand bringen wollen weil Sie der Meinung sind das sie nicht mehr sicher genug sind.
    Den Hersteller der Pressen gibt es noch.

    Frage1: Was muss oder sollte beachtet werden?

    Frage2: Erlischt die Konformitätserklärung des Herstellers und geht diese auf den Veränderer über? oder muß der Veränderer die Konformität neu erklären.

    Ich bin der Meinung das Unternehmen sollte nichts selber machen und den Hersteller der Pressen beauftragen den Sicherheitsstand zu verbessern.

    Was meint Ihr dazu?

    Viele Grüsse aus Braunschweig

    Hans-Jürgen Sturm

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

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  • die Maschien hat ein CE - zeichen / ist nach Maschinenrichtlinie zertifiziert.

    Schau doch mal in diesem Beitrag Gpsg / 93/68/ewg
    Grundsätze sind hier vergleichbar.

    Oder lies die Beiträge zum Thema *wesentliche Änderung*.

    Auf keinen Fall geht die Konformitätsbewertung/-/-zertifizierung/
    -erklärung über, da sie ja haftungsrechtlich an den Hersteller gebunden ist. ( Unterschrift auf der Konformitätserklärung)

    gladis:-)