Sicherheitstechniker § 4 Abs. 4 DGUV

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  • Moin in die Runde,

    gem. § 4 Abs. 4 DGUV Vorschrift 2 können auch Personen als Sicherheitstechniker bestellt werden, die keine Ausbildung als staatl. anerk. Techniker absolviert haben. Dazu müssen sie mind. vier Jahre lang als Techniker tätig gewesen sein.

    Bezieht sich die in Rede stehende Tätigkeit als Techniker auf eine Tätigkeit als Sicherheitstechniker (Sifa) oder auf eine konkrete (Fach-)Tätigkeit als staatl. anerk. Techniker, die dem Berufsbild selbigem entspricht?


    Danke und viele Grüße.

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