Prüfung von Gaswarneinrichtungen in Österreich

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  • Hallo zusammen.

    In der Betriebssicherheitsverordnung in Deutschland gibt es einen Abschnitt zur Prüfung u. a. von Gaswarneinrichtungen (BetrSichV, Abs.3, 5.3).

    "Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen und Inertisierungseinrichtungen sind ... wiederkehrend jährlich zu prüfen. ..."

    Weiß jemand, ob es in Österreich eine vergleichbare Einstufung von Gaswarneinrichtungen gibt, mit ähnlichen Prüfpflichten und wo das dort nachzulesen ist?

    Danke.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Moin.

    So einfach ist es leider nicht. EU schon, ja, aber es ist im Detail anders geregelt und nicht so einfach mit Deutschland vergleichbar.

    Mittlerweile habe ich herausgefunden:

    In der österreichischen Arbeitsmittelverordnung steht in § 8, „Wiederkehrende Prüfung“ nichts von Gaswarneinrichtungen. Die tauchen in der ganzen Verordnung nicht auf, werden also in Österreich offenbar nicht als Arbeitsmittel definiert.

    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun…nummer=20000727

    Aber:

    Bei der österreichischen Arbeitsinspektion gibt es unter „Arbeitsstoffe mit Sonderbestimmungen“ und dort unter „Technische Gase“ den Erlass des Sozialministeriums „Unbeabsichtigte Freisetzung von technischen Gasen in Räumen“ (GZ: BMASK-461.308/0011-VII/A/2/2015)

    Da steht in Abschnitt C:

    „ … Die Gaswarngeräte müssen regelmäßig, in den von den Herstellern der Gaswarngeräte festgelegten Fristen und Umfang, durch eine fachkundige Person, geprüft werden. …“ usw.

    Quellen:

    https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Arbeitsstoffe/…ische_Gase.html

    https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Zentrale_Dokum…11viia22015.pdf

    Die Frage kam aus unserem Service, der gern einem Kunden in Österreich auch einen Wartungsvertrag anbieten möcchte und das Angebot mit einem Hinweis auf Prüfpflichten untermauern will.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.