ODIN-System

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  • Guten Tag liebe Community,

    gemäß § 5 Abs. 3 ArbMedVV hat der Arbeitgeber Beschäftigten sowie ehemals Beschäftigten nach Beendigung bestimmter Tätigkeiten, bei denen nach längeren Latenzzeiten Gesundheitsstörungen auftreten können, nachgehende Vorsorge anzubieten. Am Ende des Beschäftigungsverhältnisses überträgt der Arbeitgeber diese Verpflichtung auf den zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger.
    Hierzu hat die DGUV den Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen (ODIN) eingerichtet.
    Für die Beschäftigten bzw. ehemaligen Beschäftigten der Bundeswehr hat das BMVg analog zur DGUV den Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen der Bundeswehr (ODINBw) eingerichtet.

    Meine Frage an Euch lautet: "Haben auch andere Bundes-, ggf. auch andere Landesministerien einen vergleichbaren Organisationsdienst zur nachgehenden Vorsorge im jeweils eigenen Geschäfts- bzw. Ressortbereich eingerichtet?"

    Danke und beste Grüße.

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