Gefahrstoffe wann in Gefahrstoffschrank

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  • Hallo zusammen,

    Folgendes habe ich gelesen auf der BGN homepage:

    "Lagerung am Arbeitsplatz

    Eine in der betrieblichen Praxis häufig gestellte Frage ist: Wie viel darf in einem Arbeitsraum, z. B. einer Werkstatt, einem Technikum oder Labor, aufbewahrt werden? Grundsätzlich dürfen dort nach wie vor Gefahrstoffe in der für den Fortgang der Arbeit erforderlichen Menge (Tages-/Schichtbedarf) bereitgestellt werden [Abschnitt 4.1 (5)]. Lagerung beginnt bei Mengen, die darüber hinausgehen. Sie ist hier nur erlaubt, wenn dies mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist. Im Arbeitsraum dürfen dabei bestimmte Höchstmengen nicht überschritten werden, es sei denn, sie werden z. B. in einem Sicherheitsschrank aufbewahrt. Bei Gasen in Druckgasbehältern ist die Höchstmenge schon bei 2,5 Liter Nennvolumen erreicht, bei Gasen in Spraydosen und Druckgaskartuschen bei 20 kg (netto), bei leicht entzündbaren Flüssigkeiten ebenfalls bei 20 kg [Abschnitte 4.3.1 (1) Satz 1 und 4.2 (9) Satz 2]. Sollen größere Mengen solcher Stoffe im Arbeitsraum gelagert werden, sind Container oder Sicherheitsschränke mit bestimmten Anforderungen nach EN 14470-1 und -2 angesagt [Abschnitte 2 (2) und (3), 12.1 (3) und 10.3 (3)]. Bei entzündbaren Flüssigkeiten besteht Bestandsschutz für Sicherheitsschränke nach DIN 12925-1 mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von 20 Minuten [Anlage 3]."

    Heisst das im Klartext, wenn ich pro Tag 1 x 1Liter n-heptan benötige, darf ich trotzden meine 4 x 1 Liter n-heptan reserveflaschen, ich in der Werkstatt über Nacht/über das Wochenende in dem Raum stehen lassen?

    Oder muss ich die nach arbeitsende jeden tag in einen gefahrstoffschrank platzieren und am nächsten tag wieder zum arbeitsplatz bringen?

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  • Was suchen die Reserveflaschen im Arbeitsraum, wenn solche Mengen in der üblichen Schicht nicht benötigt werden?

    Sie müssen in einen Bereich, der dem Abschnitt 4.2 der TRGS 510 entspricht; Stichwort Kleinmenge.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.