Zoneneinteilung

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  • Hi Sifas,

    Ihr habt anscheinend schon eine Menge in diese Richtung unternommen und ich hab mir schon einen großen Teil Eurer Hinweise durchgesehen.
    Aber in welchen Abmessungen werden die Zonen eingeteil?
    Hab zur Zeit das Problem, das über einer Isopropanol-Waschanlage (Abstand ca. 2 m) normale, also keine ex-geschützten, Leuchtstofflampen hängen.
    2m Abstand 0,8m vom Boden ?? ?(

    Gruß

    HEB

    der NRWler aus Franken

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  • Wir haben an diesem Dokument ca. 6 Monate gearbeitet.

    Wichtig immer der Begriff der *Gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre* bzw. *gefahrdrohende Menge* *wirksame Zündquelle* etc.(BGR 104)

    In der Bedienungsanleitung des Herstellers sollten bei Neuanlagen Zonen / Sicherheitsbereiche, die frei zu halten sind von Zündquellen angegeben sein.
    Für Altanlagen müssen Elektrik und Mechanik ohnehin bezüglich Zündquellen beurteilt werden.
    Ist die Anlage offen oder geschlossen? Wird sie betriebsmäßig geöffnet oder nur zur Wartung? Wie wird sie befüllt/ entleert /umfüllen( TRbF 30 „Füllstellen, Entleerstellen und. Flugfeldbetankungsstellen)
    Wird aus Fässern befüllt? (TRbF 60) Wie werden diese transportiert/gelagert/angeschlossen?
    http://www.bgchemie.de/files/35/sichem-0303.pdf Seite4 ff.

    BGR 104 Seite 8 ist für den *roten Faden* hilfreich.
    In Anlage 4 (ab S.141)gibt es eine Beispielsammlung

    Wir haben den Raum derart belüftet ( inkl. PLT), dass sicher bei keinem Betriebszustand eine *gefährliche explosionsfähige Atmosphäre* entstehen kann. Unterweisung,PSA , geerdetet Transportmittel, Potentialausgleiche, Prüfungen und die Kennzeichnung einer theoretischen Zone wenn die Tür offen steht ,sind vorsorgliche Sicherheitsmaßnahmen.

    Und jetzt höre ich erst mal auf *lach* - hoffe, es ist irgendwie hilfreich.
    Gruß
    gladis:-)

    PS: für *Altanlagen* nach BGR 180 o. ZH1/595
    4.4 Räume und Bereiche
    Beim Verarbeiten von brennbaren Lösemitteln gelten Bereiche von 5 m um die Verarbeitungsstelle als feuergefährdete Räume oder Bereiche.
    oder
    4.5.3 Das Innere von Lösemittel-Reinigungseinrichtungen gilt bei der Verwendung von brennbaren Lösemitteln als Zone 0, solange mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: ...

    Einmal editiert, zuletzt von gladis (1. Februar 2007 um 02:40)