Hallo zusammen,
bei der jährlichen Inspektion an den Überladebrücken, wurde mitgeteilt, dass diese mit einer Not-Aus Funktion nachgerüstet werden muss.
In der BGR 233 sthet zwar, dass kraftbetriebene Ladungsbrücken mit einer Not-Befehleinrichtung ausgerüstet werden müssen
aber ich habe auch gelesen, dass erst nach einer Gefährdungsbeurteilung die Notwendigkeit festgestellt werden kann.
Habt Ihr damit Erfahrungen? Vielen Dank.