Information nach Absatz 3.4.12 ADR

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  • Hallo zusammen,

    beim Versand nach Limited Quantity ist der Beförderer nach Absatz 3.4.12 nachweislich über die Bruttomasse des Gefahrgutes zu informieren.
    Gibt es bestimmte Inhalte, die in einem entsprechenden Formular enthalten sein sollten? Sind euch Vordrucke bekannt?
    Vielen Dank.

    Viele Grüße,
    Hawkeye

    Viele Grüße,
    Hawkeye

    ...diese Beitrag wurde digital erstellt und ist ohne Unterschrift gültig 8)

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