Hallo Zusammen,
mir ist heute eine interessante Frage untergekommen...
Nach DGUV I 201-051 (Kap. 7.10.6) müssen Bereiche die durch Hochspannung beeinflusst werden und sich dadurch elektrische Gefährdungen ergeben gekennzeichnet werden.
Angeblich gibt es Grenzwerte, ab denen das passieren muss. Ich finde aber weder das "echte" Recht auf das sich die DGUV I bezieht noch irgendwelche Grenzwerte.
Aus meiner Sicht sollten solche Bereiche ja immer gekennzeichnet werden, kann ja trotzdem gefährlich werden, wenn Spannung induziert wird.
Kennt sich zufällig jemand damit aus, oder kann mir da Quellen nennen?
Danke und Gruß