Ausschlaggebend ist immer der Tarifvertrag. Ich habe mich mal bei uns (aufgrund dieser Thematik hier) versucht schlau zu machen. Fast unmöglich. Das lag noch nicht einmal nur an mir. Wir haben so viele verschiedene Tarifverträge, man kann fast behaupten, für jede Situation einen. Letztendlich ist die Stellenbewertungskommission ausschlaggebend. Die Tätigkeiten werden von der Stellenbewertungskommission im Vorfeld der Ausschreibung festgelgt und bewertet. Wenn dann noch, alle am Einstellungsprozess beteiligten Personen einverstanden sind, kann auch ein "Nichtakademiker" höher eingruppiert oder auch ein Akademiker niedriger eingruppiert werden.
Nein, sieh Dir mal Deine Personalräte an.
Einverstanden!
Hallo,
dass eine Stellenbewertung ausschlagend sein kann, hatte ich erwähnt, wobei auch hier die berufliche Qualifikation Berücksichtigung findet.
Personalräte können Besonderheiten sein, wobei ich auch hier keinen Nicht-Akademiker in EG 13 bis 15 kenne.
Personalräte haben den Bonus während Ihrer Freitsellung für "entgangene Beförderungen" einen Ausgleich in Form von Beförderungen zu erhalten.
Also: sei schlau und stelle Dich zur PR-Wahl.....