Händedesinfektion in Kinderbetreuungseinrichtungen

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  • ...denn dort arbeiten Leute mit Praxisbezug und keine Personen, die Angst haben, dass eventuell, unter gewissen Umständen, vielleicht einem Kind der Himmel auf den Kopf fallen könnte....

    Jawohl, und wenn alle dabei das Rechtsrollgebot beachten, ist wieder ein Risiko minimiert. Hurra Deutschland!

    Äußerst sympathisch: Übertreiben tut du überhaupt nicht und jemanden in die Mache nehmen auch nicht.Das wars denn.

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  • Moin,

    Hyperbel, natürlich übertreibe ich, sonst wäre es ja kein rhetorisches Stilmittel. ;) Aber das vorab beschriebene ist genau das, was in an meinen Ansprechpartnern bei der BG schätze. Zielorientiertes Arbeiten und kein "Kleben" an Paragrafen. Deswegen geht mir ja in solchen Fällen der Hut hoch, wenn das Gesundheitsamt aufschlägt, mit einer Kladde durchlatscht und in die wingdings-Kästchen seine Haken und Kreuze macht.

    Der Gesetzgeber hat mittlerweile Schutzziele definiert. Er hat keine strikten Handlungsanleitungen und Vorgaben für alle möglichen Gefährdungen vorgegeben. Um bei dem konkreten Beispiel zu bleiben: Mir ist keine Rechtsnorm bekannt, in der steht, dass in jeder Personaltoilette einer Kinderbetreuungseinrichtung ein Desi-Spender hängen muss. Stattdessen hat der Unternehmer sicherzustellen, dass das Infektionsrisiko auf ein realistisches annehmbares Maß gesenkt wird.

    Wie ist erst einmal dem Unternehmer überlassen.

    Unternehmer A hängt in alle Toiletten Desi-Spender und schreibt deren Nutzung nach jedem Toilettengang vor.
    Unternehmer B reicht das Händewaschen, er stellt für den Fall der Fälle eine Desi-Flasche in jede Toilette, die ein ganzes Jahr lang hält.
    Unternehmer C reicht das Händewaschen, er stellt für den Fall der Fälle eine Desi-Flasche in den Personalraum, die ein ganzes Jahr lang hält.
    Unternehmer D reicht das Händewaschen. Er macht nichts weiter.

    A und B erreichen das Schutzziel zu 100%.
    C bei konsequenter Anwendung und Disziplin des Personals auch.
    D in der Regel auch, aber in einzelnen Fällen werden die Maßnahmen nicht ausreichen, so dass hier das Schutzziel nicht gesichert erreicht werden kann.

    Nach einem Jahr wird A vom Landesrechnungshof angezählt, warum seine Ausgaben für Hygiene weit über dem amtlichen Mittelwert liegen, während D für sein wirtschaftliches Handeln den goldenen Bembel am Band erhält.

    Nach einem Jahr beklagen sich die Erzieherinnen bei A, dass sie zunehmend Probleme mit der Haut bekommen, während D gerade überlegt, warum so viele Krankheitstage bei seinem Personal wegen Magen-Darm-Erkrankungen anfallen. Im Gesundheits- und Arbeitsschutz gibt es nicht nur schwarz und weiß, und da bin ich ganz bei Udo. Wir können nicht alles in Regeln pressen und alle Gefährdungen ausschließen, aber wir können die Gestaltungsspielräume, die uns der Gesetzgeber gegeben hat, nutzen, um einen effektiven und von den Betroffenen akzeptierten Gesundheitsschutz zu erreichen.

    So und jetzt muss ich weg, mit einer Kollegin in einem anderen Kindergarten den "Bürostuhlführerschein" machen und mit Hilfe des Steh- und Sitzpasses von Hilde die optimalen Arbeitshöhen für die Kollegin ermitteln, denn der Gesetzgeber sagt zwar, ich soll zusehen, dass die Dame keine Muskel-Skelett-Erkrankungen erleidet, sagt aber nicht genau wie. Deswegen gibt es bei uns mindetens 15 Minuten Einweisung wenn ein neuer Stuhl kommt und noch ein bischen small-talk über Sitzen, Ergonomie u.ä.

    Gruß Frank

    P.S. Wenn es Dich stört, dann ersetze "in der Mache habe" durch "in meiner beruflichen Karriere in enger Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Personalrat, dem Betriebsarzt, der Kindergartenleitung und dem Gebäudemanagement fachlich und zielorientiert betreue."

    P.P.S. Mit einem hast Du aber voll umfänglich recht. Die meisten sagen, ich wäre tatsächlich sympathisch. :thumbup:
    :thumbup:

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hyperbel

    Ist eines von vielen rhetorischen Stilmitteln. Man kann es aus verschiedenen Motiven heraus verwenden. ;) Du bist für mich (noch) kein Sympathieträger. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. :) Ohne um den heißen Brei zu reden, du hast mich mit deiner Art der Übertreibung verärgert.

    Um bei dem konkreten Beispiel zu bleiben: Mir ist keine Rechtsnorm bekannt, in der steht, dass in jeder Personaltoilette einer Kinderbetreuungseinrichtung ein Desi-Spender hängen muss.

    Das habe ich im Laufe der Diskussion auch bereits gesagt.

    Im Gesundheits- und Arbeitsschutz gibt es nicht nur schwarz und weiß....,

    Stimmt. Es müßte dir in meinen Beiträgen hier aufgefallen sein, dass ich nicht zu den Schwarz-Weiß-Denkern zähle.

    Zitat Guudsje: "Aber das vorab beschriebene ist genau das, was in an meinen Ansprechpartnern bei der BG schätze. Zielorientiertes Arbeiten und kein "Kleben" an Paragrafen."

    Antwort: Klar doch: In den meisten Fällen ist die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und BG gut. (Hinter diesem Satz steckt auch eine kleine und zulässige Ironie, - aufgrund von konkreten Erfahrungen.)

    Zitat Gudsje: "Stattdessen hat der Unternehmer sicherzustellen, dass das Infektionsrisiko auf ein realistisches annehmbares Maß gesenkt wird."
    Genau, und meine Meinung war eben nicht die deine und auch nicht die anderer hier.

    Vom meiner Seite ist jetzt alles gesagt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Charlyri (23. Oktober 2015 um 10:10) aus folgendem Grund: Satz erweitert.

  • Du bist für mich (noch) kein Sympathieträger.

    Wie auch, Du kennst mich ja nicht.

    Ohne um den heißen Brei zu reden, du hast mich mit deiner Art der Übertreibung verärgert.

    Dann hast Du leider nicht verstanden, was ich sagen wollte. Es geht hier nicht um Dich, sondern um Forderungen einer Behörde im Vorfeld einer zu erteilenden Betriebsgenehmigung.

    Genau, und meine Meinung war eben nicht die deine und auch nicht die anderer hier.

    Deswegen gibt es für das Erreichen der Schutzziele wie bereits ausgeführt unterschiedliche Wege mit unterschiedlichem Erfolg, mit unterschiedlichen Kosten und mit unterschiedlichen Folgerisiken usw.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Es geht hier nicht um Dich, sondern um Forderungen einer Behörde im Vorfeld einer zu erteilenden Betriebsgenehmigung.

    "Es geht hier nicht um Dich", ist doch klar, habe ich nicht so empfunden, dass es nur um mich geht. Ich kann aber gut zwischen den Zeilen lesen.

    Hinweis: Ich habe den folgenden Satz in meiner folgenden Antwort nachträglich eingefügt:


    Zitat Guudsje: "Aber das vorab beschriebene ist genau das, was in anmeinen Ansprechpartnern bei der BG schätze. Zielorientiertes Arbeitenund kein "Kleben" an Paragrafen."

    Antwort: Klar doch: In den meisten Fällen ist die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern (Behörde füge ich dazu) und BG gut. (Hinter diesem Satz steckt auch eine kleine und zulässige Ironie, - aufgrund von konkreten Erfahrungen.) Mehr dazu von meiner Seite aber nicht.

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