»Errichtung und Betrieb von Getränkeschankanlagen« (BGR 228)

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  • Handfeste Hilfe für die Betreiber

    Die neue BG-Regel »Errichtung und Betrieb von Getränkeschankanlagen« (BGR 228)
    von Klaus Dörsam | aus Akzente 2/2006


    Sie ist keine Vorschrift, aber sie gibt Rechtssicherheit. Und sie ist eine handfeste Hilfe für die Praxis: die neue berufsgenossenschaft liche Regel »Errichtung und Betrieb von Getränkeschankanlagen«. Erarbeitet hat sie der Arbeitskreis »Getränkeschankanlagen«.

    Die Vorschriftenlage für Getränkeschankanlagen hat sich bereits am 1. 1. 2003 geändert. An diesem Tag traten die sicherheitstechnischen Anforderungen der Getränkeschankanlagenverordnung außer Kraft. Seitdem regelt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) diesen Bereich bei den Getränkeschankanlagen. Die speziellen Belange der Schankanlagen sind darin nicht mehr berücksichtigt. Die BetrSichV regelt die Anforderungen an alle Arbeitsmittel – und dazu gehören auch die Schankanlagen – in Form allgemeiner Schutzziele. Der Betreiber hat somit viel Handlungsspielraum, wie er im Rahmen seiner Eigenverantwortung die Einhaltung dieser Schutzziele sicherstellen kann. Er hat aber weiterhin Bedarf an praxisorientierten Regelungen und Hilfestellungen für die konkrete Umsetzung seiner Pflichten. Die neue BG-Regel, Ausgabe Januar 2006, kommt diesem Bedarf nach.

    REGELUMFANG UND INHALT DER NEUEN BGR 228
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    http://www.bgn.de/webcom/show_fa…c_c=479&wc_id=5

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