Moin,
... Die Hersteller können somit nur Daten liefern für den schlechtesten Fall, also wenn man entsprechend lange, intensiven Kontakt hat. Dann sind die angegebenen Maßnahmen notwendig, ansonsten eben entsprechend der Gefährdungsbeurteilung. Da der Hersteller in der Regel die Rahmenbedingungen bei seinen Kunden nicht kennt, kann er nur entsprechende Maximalforderungen stellen.
... und genau dahin wollte ich letztlich: das SDB ist eben NICHT der Weisheit letzter Schluss!
Für den Anwender (toll, wenn es ein Zwei-Mann-Handwerksbetrieb ist ...) ist eine Plausibilitätsprüfung der Angaben und eine GefB notwendig ...
Die DGUV V0 spielt immer noch eine wesentliche Rolle ...
(ich habe hier gerade ein SDB, das mir zu 50%-iger Acryamidlösung geliefert wurde - die CAS ist identisch, aber im SDB werden Acrylamidkristalle beschrieben und trifft daher in den relevanten Fällen nicht zu; ein anderes SDB liefert das Unternehmen nicht ...)