Beiträge von Michael H.

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    Hi @ all,
    wir möchten gerne bei uns ein Podest in der Mitte einer Halle bauen. Hier stellt sich mir die Frage, was da alles eingehalten werden muss.
    Gibt es hierzu ein Vorschrift die man dafür nutzen kann? Oder muss man sich aus allen ASR die nötigen Informationen zusammen suchen. Kann man sich sowas auch einfach selber bauen und einfach nutzen? Muss das vom TÜV abgenommen werden oder muss man es selber prüfen nach einer DIN?
    Ich habe mich bisher noch nicht mit sowas auseinander setzen müssen und habe mal so was von gar keinen Plan. Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig auf die Sprünge helfen.

    Bild ist im Anhang zu finden.

    Vielen Dank schon mal

    Hier habe ich schon mal was gefunden was mir ganz gut gefallen könnte

    Hallo Heinz,

    dann lass mir bitte deine Email Adresse zukommen und ich sende dir dann mal ein Beispiel von mir zu.

    Hallo,

    ich finde das Thema auch interessant. Vielleicht kannst du ja deine Vorlagen hier im Forum zur Verfügung stellen.

    Im Moment bekomme ich immer Unterlagen von der BG zugesendet, was ich in den Pausenräumen auslege. Einfach mal bei der BG anrufen und sich auf eine Liste setzten lassen.
    Hier sollte aber auch die Geschäftsführung informiert werden, manche mögen das nicht so.

    Gruß

    Hi,

    Sehr wohl habt Ihr aber die Verfügungsgewalt über Eure Ressourcen, also z.B. über die Werkstatt. Die Nutzung der Werkstatt ist wiederum eine disziplinarische Frage. Offensichtlich hatte der Mitarbeiter keine Bedenken, Eure Werkstatt für "Privatzwecke" verfügbar zu machen. Und hier ist das Grundproblem, des jenseits DIESES Mitarbeiters liegt: Wer darf was und wann in der Werkstatt (und überhaupt mit Firmeneigentum) tun? ... Scheint ungeklärt zu sein... Oder es scheint Toleranzen zu geben, die solche Eigenmächtigkeiten in Frage kommen lassen.


    Dass der Mitarbeiter "wie selbstverständlich" über Eure Werkstatt "privat" verfügt, deutet auf ein Managementversagen in vielerlei Hinsicht (der korrigierbar ist). Auch eine technische Begrenzung des Zugangs zu Firmenbereichen, die nicht zum Aufgabengebiet gehören, muss in Erwägung gezogen werden - grundsätzlich.

    danke für die Antwort. Zur Info, die Werkstatt wird nicht für private Zwecke genutzt. Auch in diesem Fall nicht.

    über den Rest muss ich mir erst nochmal richtig Gedanken machen.

    War bestimmt "gut gemeint" vom Kollegen. Aber wie sagt man immer so schön: "gut gemeint ist meistens schlecht gemacht".
    Hilft dir jetzt nicht weiter.
    Ich bin bisher auch immer davon ausgegangen, dass ein Arbeitsunfall ein arbeitsplatzbezogener Unfall ist --> work related, wie wir Amerikaner so sagen.
    Dies hatte mit seiner eigentlichen Aufgabe nichts zu tun. Hinzu kommt, dass man nicht vorwärts eine Leiter oder ähnliches heruntersteigt. Auch nicht aus dem Führerhaus.
    Das ist behaviour based --> verhaltensbedingt. Schwierig. Was sagt denn die BG? Wie stuft die das ein?

    Was die BG dazu sagt, weiß ich nicht und ob die sich deswegen überhaupt meldet, bezweifel ich ersteinmal. Jetzt könnte ich mich bei denen melden, nur bekomme ich dann eine zufriedenstellende Aussage oder noch eine zusätzliche Arbeit die mich nicht näher an mein Ziel bringt?

    Wo wir gerade bei Ziele sind...

    Was ist den mein Ziel als FASI?
    Was ist das Ziel vom Mitarbeiter?
    Was ist das Ziel von dem Vorgesetzten?

    Ich finde es einfach nur zu leicht zu sagen, dass der Mitarbeiter Schuld war und somit alles gegessen ist. Vielleicht auch noch mit Abmahnung drohen, damit er zu den Schmerzen auch gleich noch über was anderes nachdenken kann.

    Wie weit wertet ihr eure Unfälle aus und welche Problematik seht ihr dabei?

    Allerdings lädt die Konstruktion dieser "Regenablaufkante" mit den Zwischenräumen in genau der richtigen Breite auch unmittelbar zu solchen Vorfällen ein. Wer läßt sich den sowas einfallen?!?!


    Auch wenn ich gerne dazu eine Aussage treffen will, kann ich es leider nicht. Mir selber geht es hier nicht direkt um den Unfall sondern gibt mir eine Grundlage unterschiedliche Informationen einzuholen, jedenfalls ist das meine Hoffnung.

    Hi @ all,

    hier eine Auswertung von mir zu einen Arbeitsunfall.
    Wie geht ihr mit sowas um?
    Habt ihr eine andere Einschätzung?
    Habt ihr Verbesserungsvorschläge?

    Ich werde noch ein Formular entwerfen / im Internet suchen, welches in Zukunft eine Auswertung besser macht.

    Jetzt zu dem Unfall Bilder sind im Anhang zu finden:

    Arbeitsunfall:
    Ausfallzeit viele Arbeitstage
    Verletzung: Bein / Fuß
    Datum: Januar dunkel

    Beschreibung des Arbeitsablaufen:
    Beim Beladen eines LKW´s (Fremdunternehmer) ist die Tür vom Sattelzug auf die Überladebrücke gedrückt worden. Die Tür wurde beschädigt und konnte nicht mehr richtig geschlossen werden. Der Grund hierfür war der zu wenige Luftdruck der von dem Fahrer eingestellt werden muss.
    Um eine schnelle Abfertigung der LKW´s zu gewährleisten, hat der Schichtleiter ihm angeboten, zu unserer internen Werkstatt zu fahren und prüfen zu lassen ob eine schnelle Reparatur möglich ist. Da der Fremdunternehmer neu bei uns war und der Schichtleiter sicher gehen wollte, dass der Fahrer sein neues Ziel erreicht, hat er den Fahrer bis zur Werkstatt begleitet. Dies geschah nicht zu Fuß sondern er ist ins Führerhaus des LKW´s eingestiegen.
    Die Fahrt zur Werkstatt (ca. 800m) war ereignislos.
    Ankunft des LKW´s bei der Werkstatt. Der Fahrer des LKW´s hat sein Fahrzeug auf einer Feuerwehr Stellfläche abgestellt und ist ausgestiegen. Der Schichtleiter ist gleichzeitig ausgestiegen.

    Aussage vom Verunfallten:Beim Absteigen aus dem LKW zwischen zwei Bordsteinkanten hängen geblieben (mit dem linken Fuß) und dabei mit dem rechten Fuß in der Regenablaufrinne umgeknickt. Auf dem Weg zur Werkstatt.“
    Der Verunfallte ist vorwärts aus dem LKW ausgestiegen, dabei ist er mit dem linken Fuß zwischen zwei Wasserablaufbordsteinkanten hängen geblieben. In dem Moment hat er sein Gleichgewischt verloren und wollte sich mit dem rechten Fuß abfangen. Er ist mit seinem rechten Fuß in die Regenablaufrinne getreten, diese ist nicht ebenerdig sondern konkav gebaut, damit das Wasser besser abgeführt wird. Er knickte um. Erste Hilfe wurde geleistet.
    Der Verunfallte hat auf die schlechten Sichtverhältnisse hingewiesen.

    Einschätzung:
    Der Mitarbeiter wollte den Fahrer unterstützen und eine Umladung auf einen anderen LKW verhindern. Dazu ist er in ein Fahrzeug von einen Fremdunternehmer gestiegen, obwohl dies nicht zu seinen Arbeitsaufgaben und seinen ständigen Arbeitsplatz zählt.
    Der Auslösende Punkt, der zu dem Unfall führte, ist die Beschädigung der Tür. Der Mitarbeiter wurde somit aus seinen ständigen Arbeitsbereich gezogen. Durch die fehlende Unterweisung des Mitarbeiters im Umgang des „ein und Aussteigen aus dem Führerhaus“ hat dazu auch beigetragen. Da jedoch dies nicht in seinem Aufgabenbereich zählt, kann der Vorgesetzte damit auch nicht rechnen. Der Mitarbeiter hat zu dem Zeitpunkt nicht richtig reagiert und die Gefahr falsch eingeschätzt, das lag am Wohlwollen des Mitarbeiters, seine Arbeit unter allen Umständen schnell und gründlich zu beenden.
    Die Mitarbeiter werden für die Zukunft darauf hingewiesen, dass diese nicht bei Fremdunternehmen mitfahren dürfen. Des Weiteren werden die Mitarbeiter unterweisen wie sie bei Beschädigungen umzugehen haben. Z.B. Skizze für Fahrer erstellen (Standort Werkstatt und Parkbereich für LKW) und Ansprechpartner mitteilen, Werkstatt per Telefon informieren.

    Hi Kelte,

    ich bin niemanden böse...<- warum auch.

    die Themen sind erstmal als Grundlage gedacht und werden an den Teams angepasst.
    Die Unterweisungen mit den Unterthemen sind als PowerPoint erstellt und werden den Mitarbeitern mit dazu gegeben.

    Das hast du doch damit gemeint oder?

    Gruß

    Hi,

    in meiner alten Firma haben wir das auch gemacht, sieh dazu auch anderen Beitrag. Bei mir hat sich die Telefonzelle ganz gut gemacht, besonders für die Mitarbeiter die sich ganz besonders konzentrieren müssen bei Vertragsabschlüssen. Besondere Konzentration lag darin mit den Kunden englisch zu sprechen, weil auch einige chinesische Kunden dem englisch nicht ganz so mächtig waren und meinten wenn man nuschelt wird der gegenüber das schon verstehen. Ist übrigens auch meine Taktik wenn ich mein bestes englisch raus hole.

    Gruß

    Ich probiere immer das soweit vorzubereiten, dass der Vorgesetzte das alleine ohne mich machen kann.
    Sozusagen selbsterklärend.
    Ich finde die GefB. Alleinarbeit braucht keine zusätzlich Auflistung von Gefährdungen, da diese ja in der normalen GefB. schon drin sind und ich die GefB. Alleinarbeit nur als Addendum sehe.
    Oder sehe ich da jetzt was falsch?

    Hi,

    hier die Interpretation zum Thema „wesentliche Veränderung“ in Bezug auf Maschinen.

    Zitat von Seite 4:

    "Der Austausch von Bauteilen der Maschine durch identische Bauteile oder Bauteile mit identischer Funktion und identischem Sicherheitsniveau sowie der Einbau von Schutzeinrichtungen, die zu einer Erhöhung des Sicherheitsniveaus der Maschine führen und die darüber hinaus keine zusätzlichen Funktionen ermöglichen, werden nicht als wesentliche Veränderungangesehen."

    gruß

    Ebenso rücken diese Zusammenhänge insbesondere bei Ereignisuntersuchungen zu sehr in den Hintergrund, da sie schlicht und einfach nicht bekannt sind, oder einen vermeindlich vermeidbaren oder unbequemen Mehraufwand bedeuten.

    Leider wird auch oft nach einem Unfall gleich ein Schuldiger festgelegt und das Wort "Abmahnung" ist ganz schnell im Munde.
    Wer der Schuldige ist, ist ja auch klar. Der Mitarbeiter der sich verletzt hat <- obwohl er geschult wurde sich nicht zu verletzten und das sogar unterschrieben hat....

    Wir müssen halt langsam unsere Vorgesetzten in den Unternehmen mitnehmen und aufpassen das die nicht auf dem halben Weg abhauen, einige Vorgesetzte können auch ganz schön schnell rennen. :whistling:

    Hi,

    ich denke mal du suchst die DGUV Regel 100-500.

    Ich würde den Satz jedoch streichen oder teilweise streichen.

    "Des Weiteren gelten die Unfallverhütungsvorschriften"

    Ich finde den Satz an sich nicht hilfreich, da sowieso keiner in dem Moment da nach schauen kann. Wenn sich schon einer dazu durch ringt eine Betriebsanweisung zu lesen, muss da nicht drin stehen welche zusätzlichen Gesetzte, Vorschriften, Regeln, Informationen oder sonst etwas noch gilt.

    Wenn jemand noch mehr Informationen haben will braucht er halt nochmal eine Unterweisung.

    Gruß

    Hi,
    ich glaube ich verstehe deine Diskrepanz. Du willst keinen Erwachsenen Menschen auf einen Kindersitz verfrachten. Ich selber empfinde es auch als schwieriges Thema. Ich würde den Leuten einfach den Sitz anbieten. Immerhin habe auch kleine Menschen das Recht einigermaßen sicher zu sein bei einen Unfall. Ich würde es einfach anbieten und auch darauf hinwirken, dass die Sitze intrinsisch angenommen werden.
    Für mich würde sowas zur sicheren Fahrt dazu gehören wie der Anschnallgurt oder die Schutzbrille beim flexen.

    Gruß