Guten Abend,
ich habe heute bezüglich den Türdrückern nochmal mit einem Kollegen telefoniert. Er hat mir versichert, dass derzeit keine gesetzlichen Grundlagen sowie keine Verordnungen oder Richtlinien existieren, die speziell auf die Türdrücker ausgelegt sind.
D.h., an Flucht- und Rettungstüren können offene bzw. gerade und/oder gekröpfte Türdrücker verwendet werden. Beide Varianten von Türdrückern sind aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen zulässig.
Vielen Dank auch nochmal für Eure Antworten.
Grüße, lucian