Beiträge von KnipsMaus

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    Hallo Zusammen,

    ich darf eine Unterweisung zum Thema "Befahren von Schächten in der Wasserversorgung" vorbereiten. Ich komme nicht aus der Branche und hab auch keinen Zugriff z.B. auf Gefährdungsbeurteilung, Unfallberichte o.ä.
    Neben Tante Goggle möchte ich Euch um Hilfestellung bitten. Könnt ihr mir ein paar Stichworte geben. Hilfestellungen um die Unterweisung praxisnaher zu gestalten.

    Danke und Grüsse
    Knipsmaus

    Hallo Stephan,
    vielen Dank für deine Antwort, ich fühl mich schon viel besser.

    da habt ihr eine schöne Quelle ;)


    Jau, das stimmt wohl. Im Prinzip kommt keiner ran und kann auch keiner in den Strahlenbereich. Eingendlich muß ich mich nur um eine Unfallsituation kümmern.

    Zitat >- Strahlenschutzanweisung erstellen §34 und Verordnung auslegen §35

    ?????? Sobald ihr mit der Quelle umgeht ist eine schriftliche Anweisung zu schreiben, wie und mit welchen Schutzmaßnahmen (ähnlich Betriebsanweisung) zu verfahren ist!´


    Da bin ich jetzt dran ... ich frage mich nur warum wir keine haben. Das Genehmigungsverfahren ist 1983 gelaufen.

    Zitat Jetzt hab ich doch gleich noch eine weitere Frage: Was bedeutet "eine ausreichende Anzahl von SSB"? Ausreichende Anzahl an Strahlenschutzbeauftrage? Gute Frage! Meiner Meinung (wirklich meine persönliche) wird für eine festeingebaute Quelle ein Strahlenschutzbeauftragter völlig ausreichend sein. Kenne aber euren Betriebsablauf nicht.


    Der Meinung bin ich auch. Zumal auch meine "Privatnummer" bekannt ist und ich damit auch ausserhalb der Dienstzeiten zur Verfügung stehen.

    Jetzt habe ich aber noch eine Frage! Welchen Verwendungszweck habt ihr für die Quelle? Die Dosisleistung in 0,5m Abstand ist immerhin rechnerisch ca. 0,260 mSv/h (ohne Abschirmung)!
    Wie oft müssen die Mitarbeiter an die Quelle und habt ihr die Dosisleistung gemessen? Ich versuche gerade nachzuvollziehen, wie ihr auf die 1 mSv/a kommt, damit man die Maßnahmen abschätzen kann.

    Die Dosisleistung wurde so viel ich weis nie gemessen (bestenfalls bei der Instalation 1983). Die Mitarbeiter müssen planmässig NIE an die Quelle. Wenn der Strahlenkanal offen ist läuft die Maschine und der Bereich ist dann schon aufgrund der hohen mechanischen Gefährdung abgesperrt. Es ist zur Zeit aber noch möglich planmässig in den Strahlenkanal zu gelangen, nähmlich werden der Putz- und Wartungsphasen an der Maschine. Das wird demnächst unterbunden.
    Die Dosisleistung haben ich aus den Herstellerangaben "gerechnet", die lauten "Bei normalem Zugang in die Lagerungszone liegt die Dosisleistung unterhalb von 0,1 mr/h (d.i. unterhalb von 10mrem/Woche)". Daraus errechnt sich ein Wert von unterhalb 2 mSv/a.

    Inzwischen glaub ich auch, dass ich die Sache gut im Griff habe. Vergliechen mit anderen Anwendern radiaktiver Quellen haben wir ein vergleichweise geringes Risiko.

    Danke und viele Grüsse
    Bettina

    Also mal vom Anfang an ...

    1mV/a ist natürlich Quatsch, klar meine ich 1mSv/a.
    >Falss du keine Maßnahmen zur Kategorie B findest könntest du ja schauen ob ihr bereits die Maßnahmen A umgesetzt habt.
    >Hast du auch in die aktuelle Strahlenschutzverordnung reingeschaut ?

    Ich setze im Moment - bis auf die Unterweisung - keine Personenbezogenen Massnahmen um.

    > Für KAT. B - Personal brauchst du erstmal keine ärtzliche Untersuchung!!!
    Ok, das habe ich auch so verstanden.
    Auch keine Eignungsprüfung bei der Einstellung?[/color]

    >Ist das eure Quelle oder gehen eure Mitarbeiter auch mit Fremden Quellen und Einrichtung um? Für fremde Einrichtung musst du §15 der StrlSchV beachten!!!
    Nein

    >Darf ich Fragen was ihr für eine Quelle habt
    Am-241 (Aktivität 11.1 GBq)

    >und welche Genehmigung ihr habt (auch gerne per PN).
    Was meinst du damit?

    >Nicht nur die Werte für das Personal hat sich geändert, sonder leider auch die Freigrenzen für die Quellen.

    >Versuche mal für dich auf die schnelle die Maßnahmen aufzuschreiben.

    >Maßnahmen:
    >- Betriebliche Organisation §31 bis §33 (Strahlenschutzverantwortlicher bzw. Strahlenschutzbeauftragter)

    ja

    >- Strahlenschutzanweisung erstellen §34 und Verordnung auslegen §35
    ???

    >- Strahlenschutzbereiche??? Habt ihr ein Überwachungsbereich??? oder wo setzt ihr die Quelle ein?? §§ 36,37
    so weit ich das sehe nur einen Überwachungsbereich

    >- Strahlenschutzunterweisung jährlich § 38
    ja

    >- Ermittlung der Personendosis §41. Üblich ist es die Peronendosis durch amtliche und sofortablesbare Dosimeter zu messen (also 2 Dosimeter sind zu tragen), aber die Behörde
    >kann festelgen, dass die Personendosis auch durch die Ortsdosis (mSv) bzw. Ortsdosisleistung (mSv/h) bestimmt werden kann (Kostenminimierung!!!)
    >- Aufzeichnungspflicht und Mitteilungspflicht § 42. "[...]Die Aufzeichnungen sind so lange aufzubewahren, bis die Überwachte Person das 75. Lebensjahr vollendet hat oder
    >vollendet hätte, mindestens jedoch 30 Jahre bacg Beendigung der jeweiligen Beschäftigung. Sie sind spätens 100 Jahre nach der Geburt der betroffenen Perosn zu löschen [...]"
    >- Untersuchung nach Stand StrlSchV 2011 für kat. B nicht erforderlich!!! §60

    Wir überwache niemanden und von "Peronendosis" oder anderen notwendigen Messeinrichtungen steht nichts in der Genehmigung

    >Sonstige Maßnahmen: ...
    Hab ich auf dem Plan!

    >Wird die Quelle im öffentlich Verkehrsraum bewegt bitte auch das Gefahrgutrecht (ADR) und ggf. §§ 16-18 StrlSchV (Beförderung radioaktiver Stoffe) beachten!!!!
    [color=#0000ff]Nein, die Strahlenquelle ist fest eingebau in einer Anlage.


    Jetzt hab ich doch gleich noch eine weitere Frage: Was bedeutet "eine ausreichende Anzahl von SSB"?


    Gruß Bettina

    Danke Euch allen für die beruhigenden Worte

    ... und alle hatten recht.

    Alles nur halb so schlimm.

    Etwas langweilig war die Woche schon, da sie weniger auf die Vermittung von Wissen, als auf das Übern für die Präsentation abzielte.
    Ich durfte meine Präsentation als erst halten und konnte mich dann entspannen.

    Danke nochmal und
    gruß Bettina

    Hallo Zusammen,

    ich habe "eben" festgestellt, dass durch die Änderung der Grenzwert in der Strahlenschutzverordnung 2001 unser Mitarbeiter jetzt "beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie B" sind/ sein könnten (knapp über dem Genzwert von 1mV/a).

    Für Personen der Kategorie B gibt es ja eine Reihen von Massnahmen durchzuführen bzw. einzuhalten. Aber zu den Personen der Kategorie B finde ich nichts.

    Noch zur allgemeinen Info: Die Strahlenquelle ist umschlossen und festeingebaut. Und es gibt auch nur eine. Also keine wirklich grosse Herausforderung für den Strahlenschutz und im Strahlenschutzkurs wurden ehr die "grossen" Probleme besprochen.

    Für Hinweise wäre ich dankbar.

    Gruß Bettina

    Hallo Zusammen,

    ich könnte mal Eure Hilfe gebrauchen.

    Mein Problem: Wir habe eine Lager mit relativ breiten Verkehrswegen (tw. 5-6 m). Jeden Tag finden eine Art Qualitätszirkel statt bei dem sich 4-5 Personen stichprobenartig Bahnenware aus dem Lagern anschauen. Diese "Warenschau" findet direkt im Lager statt und beansprucht etwa den halben Verkehrsweg. Die Stapler kommen noch gut vorbei, allerdings sind die Teilnehmer des Qualitätszirkels teilweise sehr in die Betrachtung der Ware und in Diskussionen vertieft. Schnell mal ein Schritt rückwärts und schon ... ist es passiert. Es gibt keinen geeigneten Platz in der Nähe auf den man ausweichen könnte.

    Meine Frage: Ist diese Situation generell überhaupt zulässig? Könnte das Problem durch Verkehrsschilder z.B. "Spielstrasse" ;) oder zeitweises Absperren des Weges zulässig werden?

    Die Stelle ist von weiten einsehbar... ein Schild würde also keine Verbesserung der Sicherheit für die Mitabeiter bringen. Ich drehe mich irgendwie im Kreis. :wacko:

    Gruss Bettina