Also mal vom Anfang an ...
1mV/a ist natürlich Quatsch, klar meine ich 1mSv/a.
>Falss du keine Maßnahmen zur Kategorie B findest könntest du ja schauen ob ihr bereits die Maßnahmen A umgesetzt habt.
>Hast du auch in die aktuelle Strahlenschutzverordnung reingeschaut ?
Ich setze im Moment - bis auf die Unterweisung - keine Personenbezogenen Massnahmen um.
> Für KAT. B - Personal brauchst du erstmal keine ärtzliche Untersuchung!!!
Ok, das habe ich auch so verstanden.
Auch keine Eignungsprüfung bei der Einstellung?[/color]
>Ist das eure Quelle oder gehen eure Mitarbeiter auch mit Fremden Quellen und Einrichtung um? Für fremde Einrichtung musst du §15 der StrlSchV beachten!!!
Nein
>Darf ich Fragen was ihr für eine Quelle habt
Am-241 (Aktivität 11.1 GBq)
>und welche Genehmigung ihr habt (auch gerne per PN).
Was meinst du damit?
>Nicht nur die Werte für das Personal hat sich geändert, sonder leider auch die Freigrenzen für die Quellen.
>Versuche mal für dich auf die schnelle die Maßnahmen aufzuschreiben.
>Maßnahmen:
>- Betriebliche Organisation §31 bis §33 (Strahlenschutzverantwortlicher bzw. Strahlenschutzbeauftragter)
ja
>- Strahlenschutzanweisung erstellen §34 und Verordnung auslegen §35
???
>- Strahlenschutzbereiche??? Habt ihr ein Überwachungsbereich??? oder wo setzt ihr die Quelle ein?? §§ 36,37
so weit ich das sehe nur einen Überwachungsbereich
>- Strahlenschutzunterweisung jährlich § 38
ja
>- Ermittlung der Personendosis §41. Üblich ist es die Peronendosis durch amtliche und sofortablesbare Dosimeter zu messen (also 2 Dosimeter sind zu tragen), aber die Behörde
>kann festelgen, dass die Personendosis auch durch die Ortsdosis (mSv) bzw. Ortsdosisleistung (mSv/h) bestimmt werden kann (Kostenminimierung!!!)
>- Aufzeichnungspflicht und Mitteilungspflicht § 42. "[...]Die Aufzeichnungen sind so lange aufzubewahren, bis die Überwachte Person das 75. Lebensjahr vollendet hat oder
>vollendet hätte, mindestens jedoch 30 Jahre bacg Beendigung der jeweiligen Beschäftigung. Sie sind spätens 100 Jahre nach der Geburt der betroffenen Perosn zu löschen [...]"
>- Untersuchung nach Stand StrlSchV 2011 für kat. B nicht erforderlich!!! §60
Wir überwache niemanden und von "Peronendosis" oder anderen notwendigen Messeinrichtungen steht nichts in der Genehmigung
>Sonstige Maßnahmen: ...
Hab ich auf dem Plan!
>Wird die Quelle im öffentlich Verkehrsraum bewegt bitte auch das Gefahrgutrecht (ADR) und ggf. §§ 16-18 StrlSchV (Beförderung radioaktiver Stoffe) beachten!!!!
[color=#0000ff]Nein, die Strahlenquelle ist fest eingebau in einer Anlage.
Jetzt hab ich doch gleich noch eine weitere Frage: Was bedeutet "eine ausreichende Anzahl von SSB"?
Gruß Bettina