Beiträge von Guudsje

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    Moin,

    das mit dem Siegel finde ich eine gute Idee. Unsere Schreibtischtäter benötigen in der Regel höchstens mal ein Pflaster, das sie aus dem Spender ziehen können. Die Koffer bleiben meistens unangetastet. So lässt sich mit einem Blick erkennen, ob man einen Blick in das Innere des Koffers werfen muss oder nicht.

    Gruß Frank

    Moin,

    wie handhabt Ihr das bei der Überprüfung der Einrichtungen der Ersten-Hilfe? Es gibt von einigen Herstellern die Option, in festen Intervallen Prüfungen durchführen zu lassen. Das was fehlt, wird ergänzt, und was abgelaufen ist, wird ausgetauscht. Eigentlich eine prima Sache. Da die Kollegin, die dieses Sachgenbiet bislang betreut hat, in die wohlverdiente Rente gegangen ist und noch keine Nachfolge gefunden wurde, habe ich mich des Themas dieses Jahr angenommen.

    Vom Ablauf her eigentlich vollkommen entspannt. Stutzig wurde ich nur, als ich die Auftragsbestätigung für angeblich fehlendes oder abgelaufenes Material erhalten habe. Weitaus mehr als in den Vorjahren. Also habe ich mich dahintergeklemmt und die Lieferscheine aus den Vorjahren gezogen. Da werden Augenspülflaschen als abgelaufen deklariert, die vor gerade 13 Monaten getauscht wurden. Steriles Material, das angeblich abgelaufen ist, trägt einen Aufdruck haltbar bis 08/2026 usw. usw.

    Da werden ungefragt irgendwo Augenspülflaschen hingestellt, weil es so im Sicherheitsdatenblatt steht (ich frage mich, woher der Prüfer weiß, welche Stoffe wir in diesem Bereich einsetzen?). Wie sind Eure Erfahrungen mit solchen "rundum-sorglos-Paketen"? Ich tendiere im Moment dazu, alles selbst zu machen, zumal auch bei manchen Positionen Preise aufgerufen werden, die mich vom Glauben abfallen lassen.

    Gruß Frank

    Moin Michael,

    ich bin ja bei Dir. Aber manchmal ist es leider nicht so einfach wie es scheint, und je nach dem wie hoch die "Welle" ist, die die Beschäftigten schieben, muss man entweder Öl draufkippen oder Rettungsboote kaufen. ;)

    Gruß Frank

    ...Messerfahrumg hab' ich keine, aber...


    Minimierungsgebot hin oder her: Bist Du sicher, dass Du dieses Fass aufmachen möchtest?!?

    Moin alter Rinder-Griller,

    es kommt darauf an. Ich hatte Beschäftigte, die beim Aktenvernichten über Belastungen klagten. Also habe ich mit der Gefahrstoffpäpstin der Unfallkasse gesprochen. Originalzitat von ihr: "Ihre Leute haben ein Kopfproblem, kein gesundheitliches." Trotzdem hat man gemessen, und siehe da.

    Punkt 5 des Messberichts: "Bei der Tätigkeit der Aktenvernichtung .... ist der Allgemeine Staubgrenzwert für die alveolengängige Staubfraktion deutlch überschritte. Daher lautet der Befund gemäß TRGS 402 "Schutzmaßnahmen nicht ausreichend."

    In unserem Archiv hatten wir auch in Magzinen, in denen noch keine Schimmelbildung zu erkennen war, nach den Messungen auch die Ohren angelegt und das große Besteck aufgefahren (nachzulesen hier im Forum).

    Wie gesagt, wenn man sicher gehen will, kommt man um eine Messeung nicht herum. Dann weiß man wenigstens, woran man ist und kann entsprechend reagieren. Vielleicht findet man bei der Messung auch etwas, was man gar nicht finden möchte und lässt den Staub Staub sein. :/

    Bei meinen Aktenvernichtern wurden übrigens auch keine Masken verteilt, sondern für einen dicken vierstelligen Betrag eine Maschine nach dem Stand der Technik angeschafft.

    Gruß Frank

    Moin,

    wie kommst Du auf 10mg/m²?

    Für die einatembare Fraktion sind es 10mg/m³ und für die alveolengägnige Fraktion 1,25 mg/m³. Die A-Stäube würde ich nicht einfach so zur Seite wischen. Der allgemeine Staubgrenzwert in Höhe von 1,25 mg/m³ bezieht sich auf Stäube mit einer Dichte von 2,5 g/cm³.

    Legt man eine mittlere Rohdichte für Papierstaub von 0,8g/cm³ zu Grunde, so kann man schnell bei einer Grenzwertüberschreitung sein. Ich würde analog zu den Archiven anfangen, dass die Magazine und Regale vierteljährlich (oder in längeren Intervallen, je nachdem wie oft dort Material geholt oder eingelagert wird) staubarm gereinigt werden.

    Da hier aber keine Akten geschreddert werden und die Beschäftigten sich wahrscheinlich keine zwei Stunden im Keller Akten fröhlich zuwerfen, sehe ich hier erst einmal keine akute Gefährdung. Wenn man ganz sicher gehen will - messen lassen. Dann hat man etwas in der Hand, mit dem man arbeiten kann.

    Vielleicht ist Staub gar nicht das Problem, und irgendwo hinter einem Magazinschrank wächst bereits der Schimmelrasen, der fröhlich sport.

    Gruß Frank

    Das ist jetzt aber keine Überraschung für Dich, oder?

    Moin Mick,

    leider doch, denn ich habe auch Rückmeldung mit neuem Spülmittel von Einrichtungen, die immer ganz weit vorne sind, wenn es um Gesundheit und Arbeitsschutz geht. Aber wenigstens weiß ich, dass die es jetzt als To.Do sehen auch ihre internen Abläufe nochmals nachzuschärfen. Insofern eigentlich eine gute Sache.

    Gruß Frank

    Moin,

    exakt so sieht es aus. Die für alle passende Creme gibt es in der Regel nicht. Ich habe Ralf gestern ein Produkt geschickt, mit wir extrem zufrieden. Parfümfre, parabenfrei, silikonfrei und was weiß ich frei. Einige gefällt es nicht so gut, weil der angenehme Geruch fehlt :rolleyes: , parfümfrei halt.

    Eine Kollegin kann das Produkt nicht verwenden. Beim ersten Ausprobieren innerhalb von fünfzehn Sekunden knallrote Hände. 8| Nach der ersten Verwunderung die Inhaltsstoffe gecheckt und bei der Inci fündig geworden. Die Kollegin hat jetzt ihre "eigene" Creme und ist auch glücklich. :)

    Gruß Frank

    Entweder wird an dem Waschbecken zusätzlich eine Augenspüleinrichtung montiert oder eine Augenspülflasche vorgehalten.

    Moin,

    danke für diese ausführliche Einschätzung. Wieder einmal hat sich gezeigt, wofür dieses Forum gut ist. Ich habe jetzt nochmals mit der Einrichtungsleitung telefoniert, weil ich mehr und mehr zu der Erkenntnis gelange, dass wir die Gefährdung schlicht und einfach falsch beurteilt und daher wahrscheinlich auch zu wenige/unpassende Maßnahmen abgeleitet haben.

    Guudsje: "Morsche, wegen ihres Spülmittels Zack-Fett-Weg hätte ich noch eine Frage"

    S.Püli: "Das setzen wir doch gar nicht mehr ein."

    Guudsje: "Was haben sie den jetzt im Einsatz?"

    s.Püli: "Wir verwenden jetzt den 3D-Voodoo-Ätz-Master. Der ist toll, der macht sogar drei Tage altem Eigelb auf den Tellern den Gar aus."

    Guudsje: "Ich habe mir gerade mal das Sicherheitsdatenblatt angesehen 8| . Ich komme nächste Woche vorbei."

    Daraufhin, habe ich alle Einrichtungen angeschrieben, welches Spülmittel sie denn im Einsatz haben. Nach unserem Gefahrstoffkataster sollte überall Zack-Fett-Weg verwendet werden. Rückmeldungen bis heute Morgen:

    1 x Zack-Fett-Weg

    2 x 3D-Voodoo-Ätz-Master

    1 x H314-Blaster

    Noch fünf Rückmeldungen ausstehend. :rolleyes: Sollte ich mich jetzt ärgern? Nö, wir haben gemerkt, dass

    • in unserer Prozesskette etwas nicht stimmt (keine Meldung der neuen Gefahrstoffe)
    • die Betriebsanweisungen nicht mehr stimmen
    • die Gefährdungen evtl. falsch beurteilt wurden
    • evtl. die falschen oder unzureichende Maßnahmen festgelegt wurden
    • die PSA nicht genutzt wird oder nur in Teilen genutzt wird
    • die Unterweisunge nicht ausreichend gefruchtet haben

    Eigentlich wollte ich im ersten Post etwas ganz anderes wissen. :/ Jetzt weiß ich tatsächlich etwas ganz anderes und werde mich auf den Weg machen, bzw. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt in Marsch setzen.

    Gruß Frank

    Moin Ralf,

    schau mal bei dem gleichen Hersteller, den ich Dir gestern genannt habe nach den Tuben mit dem roten Aufdruck. da wirst Du von schwach belasteter Haut bis zu extrem rückfettend fündig und das Ganze auch noch wenn gewünscht parabenfrei.

    Nicht ganz billig, aber wir haben damit beste Erfahrungen gemacht. |?

    Gruß Frank

    Moin,

    ich liebe dieses Forum. :doppelthumbsup: Danke an alle, die mein Hirn auf links gedreht und mir einen anderen Blickwinkel ermöglicht haben.

    Ich schaue mir jetzt nochmals alle Einrichtungen an. Wenn eine Vorspülbrause vorhanden ist, haben wir in erreichbarer Nähe eine Spülmöglichkeit.

    Brause nach unten ziehen mit Strahlrichtung nach oben. Dann auslösen und von oben in den Strahl "blicken". Dabei den Abstand so groß wählen, dass man sich möglichst im "Kippbereich" des Wasserstrahls befindet.

    Wenn die "Zirkusnummer" von Axel klappt, dann haben wir da eine geeignete Maßnahme, die aber natürlich den Personen dort gezeigt werden muss. Wenn die Vorspülbrausen stufenlos regulierbar sind, umso besser.

    Wenn keine Vorspülbrause vorhanden ist, dann ist eine 500ml Flasche zwar nett, bringt mich im Fall der Fälle aber nicht wirklich weiter. Dann heißt es - aufrüsten.

    Nachdem ich mich so schön mit dem Thema beschäftigt und unsere Maßnahmen in diesem Thread niedergeschrieben habe, griff ich eben zum Telefonhörer, um bei unserer kleinsten Einrichtung nachzuhören, ob denn dort eine Vorspülbrause exitiert. Glücklicherweise hatte ich sofort unsere Hauswirtschaftskraft Susanne Püli am Telefon.

    Guudsje: "Hallo Frau Püli. Haben Sie eigentlich eine Vorspülbrause in ihrer Küche?"

    S.Püli: "Nein, ich habe nur die normalen Spülbecken neben der Spülmaschine mit der üblichen Armatur. Worum geht es denn genau?"

    Guudsje:"Wegen ihres Geschirrspülmittels....... :134: ........Augenspülflasche......... :134: .........."

    S.Püli:"Wegen mir, benötigen wir gar keine Augenspülflasche. Ich habe ja meine Brille."

    Guudsje: "Die haben sie auch immer auf, wenn sie den Kanister wechseln?"

    S.Püli:"Ja natürlich, sonst sehe ich ja nichts."

    Guudsje: =O

    Ich glaube, es ist Zeit für einen kleinen Ausflug. :/

    Gruß Frank

    Da sieht man doch schon die Systematik, die dahinter steckt. Der preiswerteste Anbieter für die Prüfung der Erste-Hilfe-Einrichtung hat den Zuschlag erhalten und der kann diese Dienstleistung nur zu diesem Preis anbieten indem dabei noch weitere Einnahmen generiert werden.

    Moin Axel,

    sorry, aber das ist absoluter Blödsinn und relativ gewagt, so etwas aus der Ferne ohne jegliche Kenntnis zu eburteilen. Der Dienstleister ist organisatorisch gut aufgestellt. Termine werden immer gehalten. Die Prüfungen erfolgen sehr gewissenhaft. Natürlich versucht jeder, dem Kunden noch irgendwas "anzudrehen", scließlich lebt man ja vom Umsatz.

    Gruß Frank

    Moin,

    in der Regel befindet sich neben der Spülmaschine in den Küchen das Becken zum Vorspülen (bei Bedarf) des Geschirrs. Da hängt dann auch die Vorspülbrause. Das wäre doch eigentlich nichts anderes als eine Augendusche oder sehe ich das falsch? Gespült wird jeden Tag mehrmals, so dass die notwendigen Spülvorgänge garantiert.

    Nach den Schließzeiten in den ferien wird sowieso ordentlich durchgespült. Das einzige, was ich jetzt noch prüfen müsste, ob der Druck regulierbar ist oder ob die Brause nur nix oder "volle Kanne" kennt.

    Das mit der Brille werden wir aber auch nochmals überdenken.

    Gruß Frank

    Moin,

    bei den Industriespülmaschinen wird ein 20 Liter-Gebinde in einen Schrank unterhalb der Spülmaschine gestellt. Deckel abdrehen und den Deckel mit dem Ansaugschaluch der Spülmaschine auf das Gebinde drehen. Sicherheitsdatenblatt siehe Anhang.

    Laut unserer Gefährdungsbeurteilung keine Augenspülflasche notwendig. Brille und Handschuhe sind am Start. Fließendes Wasser ist in der Küche mahr als genug vorhanden. Das Thema ist jetzt:

    Externe Firma prüft Erste-Hilfe-Einrichtungen. Natürlich will man auch Produkte verkaufen. Firma tourt durch die Einrichtungen und prüft und "berät" die Einrichtungsleitungen. Firma erzählt: Augenspülflaschen Pflicht beim Einsatz von Industriespülmaschinen. Einrichtungsleitungen erteilen Aufträge zur Lieferung.

    Jetzt rollen die Flaschen an und die Rechnungen. In der DGUV-R 110-003 steht dazu kein Wort. In anderen Schriften habe ich dazu auch nichts gefunden. Natürlich werde ich jetzt bei dem Dienstleister nachhaken, auf welche Vorschrift er sich beruft. Ich will aber im Vorfeld schon klären, ob ich etwas übersehen habe.

    Gibt es dazu gar keine Regelung, wird es eine unfreundliche Mail.

    Gibt es dazu eine Empfehlung, gibt es eine freundlichere Mail.

    Gibt es dazu eine klare Regelung, muss ich in einigen Bereichen nachsteuern.

    Gruß Frank