Beiträge von Guudsje

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    Moin,

    bin gerade über folgende Website gestolpert: Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) | VerbraucherFenster Hessen

    Da kann der alte Burger-Bruzzler nur froh sein, dass sein Food-Truck nicht in Hessen steht. :Lach: Aber schon interessant, was teilweise in der Gastronomie abgeht. Nicht dass es mich überraschen würde (ich war früher selbst mal auf der Kontrollseite und bin mit dem Veterinäramt spazieren gefahren). Aber das man das öffentlich nachlesen kann, hat mich schon überrascht. Bei den Hood.Trucks sogar mit dem KFZ-Kennzeichen, also aufgepasst oller Fritten-Jongleur. ;)

    Man stelle sich mal vor, es gäbe solch ein Portal für Verstöße im Arbitsschutz. Wie viele Redakteure müsste man da beschäftigen und wie lange bräuchte ich, um alleine die Berichte meines Landkreises zu durchforsten? Aber mal ernsthaft; das würde Druck aufbauen, weil es letztendlich Renomee und Kunden kostet.

    Gruß Frank

    Moin,

    na ja. Für mich ist das eine Reaktion, die ich nicht nachvollziehen kann. Wenn ein solcher Vorgang jemanden dazu verleitet, dem Forum den Rücken zu kehren, dann wirkt das für mich eher wie die Reaktion eines Kindes, dem man den Lolli weggenommen hat.

    Dabei sollte es auch bleiben. Keine Politischen Aussagen.

    Das Forum ist, wie der Arbeitsplatz auch, eine "politisch neutrale Zone".

    :/ Bei anderen Benutzern haben Euch politisch gefärbte Elaborate auch nicht gestört. :/

    Mir ist es relativ egal, ob jemand als Avatar die Antifa-Katzenliebhaber benutzt oder nicht. Bei allem Input, den wir hier für dieses Forum bringen und damit auch direkt für die fachliche Qualität des Forums stehen und damit indirekt wieder Gelder für Sifapage generieren*, in dem dieses Forum für Werbetreibende interessant ist, sind wir hier doch bloß Gäste.

    Als Gast hält man sich an die Spielregeln des Gastgebers. Wenn in der Wohnung kein Schild hängt "Rauchen verboten", der Gastgeber mich aber bittet, nicht zu rauchen, dann komme ich dem nach. Eigentlich ganz einfach. :)

    Gruß Frank

    *Wann erfolgt eigentlich die Ausschüttung der Dividende? ;)

    Ja, so sahen manche unserer Gräben auch aus, nur eben tiefer.

    Moin,

    aber da kann man mal sehr gut sehen, dass auch die scheinbar kleinen Dinge, Potenzial haben. Ich hätte nicht gebückt im Graben stehen wollen, als die Sch..... runterkam.

    Also kommt nach jedem Regen die Frage nach den Böschungswinkeln (oder dem Verbau, wie bei Dir) wieder auf den Tisch.

    Soooooo viel hatte es gar nicht geregnet (dachte Wühlmaus und Wetterexperte Frank :rolleyes: )

    Gruß Frank Kachelmann

    Moin,

    ich muss mich jetzt leider mal als einer der Menschen outen, die auch Anflüge von "basst scho", "sooo gefährlich ist das jetzt auch nicht", hatten und schmerzlich lernen mussten, dass es eben irgendwann doch passiert.

    Situation: Wasserrohbruch im Außenbereich. Leckage lokalisiert und angefangen manuell zu buddeln. Der schmale Bereich zwischen den beiden weißen Eimern, war das eigentliche Maß meines Grabens; ca. 65cm breit und 1m tief. So sah es jedenfalls aus, als ich mit dem Hund Gassi gehen ging. Der Anblick auf dem Foto Bild1 erwartete mich bei der Rückkehr.

    Glücklicherweise war weder ich noch einer meiner Söhne gerade am Buddeln. Wir haben dann unsere Grabetaktik gaaaaanz leicht verändert. :saint:

    Gruß Frank

    Moin,

    Zitat von DGUV Regel 100-001

    Unterweisung mit elektronischen Hilfsmitteln

    Grundsätzlich sind persönliche Unterweisungen durchzuführen; als Hilfsmittel sind elektronische Medien einsetzbar. Bei Unterweisungen mit Hilfe elektronischer Medien ist allerdings darauf zu achten, dass

    • diese Unterweisungsinhalte arbeitsplatzspezifisch aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden,

    • eine Verständnisprüfung stattfindet und ein Gespräch zwischen Versicherten und Unterweisenden jederzeit möglich ist.

    Ein Hilfsmittel ersetzt keine Unterweisung.

    Gruß Frank

    Moin,

    das mit dem Siegel finde ich eine gute Idee. Unsere Schreibtischtäter benötigen in der Regel höchstens mal ein Pflaster, das sie aus dem Spender ziehen können. Die Koffer bleiben meistens unangetastet. So lässt sich mit einem Blick erkennen, ob man einen Blick in das Innere des Koffers werfen muss oder nicht.

    Gruß Frank

    Moin,

    wie handhabt Ihr das bei der Überprüfung der Einrichtungen der Ersten-Hilfe? Es gibt von einigen Herstellern die Option, in festen Intervallen Prüfungen durchführen zu lassen. Das was fehlt, wird ergänzt, und was abgelaufen ist, wird ausgetauscht. Eigentlich eine prima Sache. Da die Kollegin, die dieses Sachgenbiet bislang betreut hat, in die wohlverdiente Rente gegangen ist und noch keine Nachfolge gefunden wurde, habe ich mich des Themas dieses Jahr angenommen.

    Vom Ablauf her eigentlich vollkommen entspannt. Stutzig wurde ich nur, als ich die Auftragsbestätigung für angeblich fehlendes oder abgelaufenes Material erhalten habe. Weitaus mehr als in den Vorjahren. Also habe ich mich dahintergeklemmt und die Lieferscheine aus den Vorjahren gezogen. Da werden Augenspülflaschen als abgelaufen deklariert, die vor gerade 13 Monaten getauscht wurden. Steriles Material, das angeblich abgelaufen ist, trägt einen Aufdruck haltbar bis 08/2026 usw. usw.

    Da werden ungefragt irgendwo Augenspülflaschen hingestellt, weil es so im Sicherheitsdatenblatt steht (ich frage mich, woher der Prüfer weiß, welche Stoffe wir in diesem Bereich einsetzen?). Wie sind Eure Erfahrungen mit solchen "rundum-sorglos-Paketen"? Ich tendiere im Moment dazu, alles selbst zu machen, zumal auch bei manchen Positionen Preise aufgerufen werden, die mich vom Glauben abfallen lassen.

    Gruß Frank

    Moin Michael,

    ich bin ja bei Dir. Aber manchmal ist es leider nicht so einfach wie es scheint, und je nach dem wie hoch die "Welle" ist, die die Beschäftigten schieben, muss man entweder Öl draufkippen oder Rettungsboote kaufen. ;)

    Gruß Frank

    ...Messerfahrumg hab' ich keine, aber...


    Minimierungsgebot hin oder her: Bist Du sicher, dass Du dieses Fass aufmachen möchtest?!?

    Moin alter Rinder-Griller,

    es kommt darauf an. Ich hatte Beschäftigte, die beim Aktenvernichten über Belastungen klagten. Also habe ich mit der Gefahrstoffpäpstin der Unfallkasse gesprochen. Originalzitat von ihr: "Ihre Leute haben ein Kopfproblem, kein gesundheitliches." Trotzdem hat man gemessen, und siehe da.

    Punkt 5 des Messberichts: "Bei der Tätigkeit der Aktenvernichtung .... ist der Allgemeine Staubgrenzwert für die alveolengängige Staubfraktion deutlch überschritte. Daher lautet der Befund gemäß TRGS 402 "Schutzmaßnahmen nicht ausreichend."

    In unserem Archiv hatten wir auch in Magzinen, in denen noch keine Schimmelbildung zu erkennen war, nach den Messungen auch die Ohren angelegt und das große Besteck aufgefahren (nachzulesen hier im Forum).

    Wie gesagt, wenn man sicher gehen will, kommt man um eine Messeung nicht herum. Dann weiß man wenigstens, woran man ist und kann entsprechend reagieren. Vielleicht findet man bei der Messung auch etwas, was man gar nicht finden möchte und lässt den Staub Staub sein. :/

    Bei meinen Aktenvernichtern wurden übrigens auch keine Masken verteilt, sondern für einen dicken vierstelligen Betrag eine Maschine nach dem Stand der Technik angeschafft.

    Gruß Frank

    Moin,

    wie kommst Du auf 10mg/m²?

    Für die einatembare Fraktion sind es 10mg/m³ und für die alveolengägnige Fraktion 1,25 mg/m³. Die A-Stäube würde ich nicht einfach so zur Seite wischen. Der allgemeine Staubgrenzwert in Höhe von 1,25 mg/m³ bezieht sich auf Stäube mit einer Dichte von 2,5 g/cm³.

    Legt man eine mittlere Rohdichte für Papierstaub von 0,8g/cm³ zu Grunde, so kann man schnell bei einer Grenzwertüberschreitung sein. Ich würde analog zu den Archiven anfangen, dass die Magazine und Regale vierteljährlich (oder in längeren Intervallen, je nachdem wie oft dort Material geholt oder eingelagert wird) staubarm gereinigt werden.

    Da hier aber keine Akten geschreddert werden und die Beschäftigten sich wahrscheinlich keine zwei Stunden im Keller Akten fröhlich zuwerfen, sehe ich hier erst einmal keine akute Gefährdung. Wenn man ganz sicher gehen will - messen lassen. Dann hat man etwas in der Hand, mit dem man arbeiten kann.

    Vielleicht ist Staub gar nicht das Problem, und irgendwo hinter einem Magazinschrank wächst bereits der Schimmelrasen, der fröhlich sport.

    Gruß Frank

    Das ist jetzt aber keine Überraschung für Dich, oder?

    Moin Mick,

    leider doch, denn ich habe auch Rückmeldung mit neuem Spülmittel von Einrichtungen, die immer ganz weit vorne sind, wenn es um Gesundheit und Arbeitsschutz geht. Aber wenigstens weiß ich, dass die es jetzt als To.Do sehen auch ihre internen Abläufe nochmals nachzuschärfen. Insofern eigentlich eine gute Sache.

    Gruß Frank