Beiträge von Guudsje

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    Hallo Roland,

    für den Bereich der Auftraggeber sder öffentlichen Hand kann ich Dir empfehlen, Ausschreibungsportale im Auge zu behalten. Hier werden in schöner Regelmäßigkeit Ausschreibungen für den Bereich Arbeitssicherheit veröffentlicht.

    Kleiner Tipp noch: Stöbere mal Deine website nach Tippfehlern durch. Ich bin eben nur mal schnell darübergeflogen, aber bereits mehrfach fündig geworden. So etwas fällt potenziellen Kunden natürlich auch auf. Auch würde ich auf der Startseite die neuen Kennzeichnungen verwenden, das sieht aktueller aus und zeigt, dass Du "up to date" bist.

    Gruß Frank

    Von den Firmen, die solche Augenspülflaschen vertreiben, gibt es oftmals in Broschüren und auf Plakaten einige "nette" Fotos, wie eine Augenverletzung aussieht. Spätestens das überzeugt dann die meisten von der Notwendigkeit einer schnellen und effektiven Hilfe im Ereignisfall. Aus der Schweiz gibt es noch einen Arbeitsschutzfilm, der sich explizit mit der Gefährdung der beschäftigt, leider finde ich den Link gerade nicht.

    Auf die Schnelle habe ich nur den hier. Vielleicht hilft es ja ein bischen, um Überzeugungsarbeit zu leisten.

    Gruß Frank

    Der Kollege ist eigentlich sehr gewissenhaft. Er hat erst vor kurzem diesen Job übernommen, wo er unter anderem mit dieser Kehrmaschine hantiert, hat sich aber sofort mit mir in Verbindung gesetzt, wegen PSA (auch für andere Tätigkeiten), benutzt diese auch und hält sie in Schuss, hat sich gleich mal die Bedienungsanweisung besorgt und sich von mir mit einer Betriebsanweisung ausstatten lassen und nimmt sogar die Wartungen vor, die vom Kunden selbst durchgeführt werden können. :thumbup:

    Gruß Frank

    In der Betriebsanweisung steht lapidar:

    Zitat

    Abgase sind giftig und gesundheitsschädlich, sie dürfen nicht eingeatmet werden.

    Es steht aber auch in der Bedienunsganleitung, dass die Maschine in Räumen verwendet werden darf, wenn für ausreichende Belüftung gesorgt. ist.

    Moin,

    einer unserer Mitarbeiter benutzt nahezu täglich ca. 1 Stunde eine motorgetriebene handgeführte Kehrmaschine. Ist nicht ganz genau das Modell, kommt aber fast genau hin siehe hier. Der Kollege benutzt Sicherheitsschuhe, Gehörschutz und Handschuhe. So weit so gut. Heute morgen rief mich ein anderer Kollege an und fragte mich, wie das eigentlich mit den Abgasen wäre. Seine Kolleginnen hätten es gut gemeint und sein Büro ordentlich durchgelüftet, damit ihr Chef gutgelaunt mit frischer Luft den Tag beginnen kann. Originalzitat: "Nachdem draussen die Kehrmaschine vorbeigefahren ist, stinkt es in meinem Büro nach Abgasen".

    Der Kollege mit der Kehrmaschine ist nur im Freien tätig, also eigentlich immer mit ordentlich Frischluft versorgt. Muss ich trotzdem in irgendeiner Form tätig werden? Die TRGS 554 habe ich mir schon zu Gemüte geführt, aber die zielt auf Dieselmotoren ab und greift hier nicht.

    Gruß Frank

    Zwischen fordern und anordnen liegt ein ziemlich breiter Spalt. So wie ich den Eingangspost verstanden habe, übt der Arbeitgeber einen gewissen Druck aus, damit die Mitarbeiter freiwillig in ihrer Freizeit sich in das Gemeindeleben einfinden. Das kann kein Arbeitgeber anordnen. Ergo ist es das Privatvergrnügen der Mitarbeiter, die in vorauseilendem Gehorsam, dieser Aufforderung nachkommen.

    Der Arbeitgeber ist da völlig raus und kann sich immer darauf berufen, dass die Mitarbeiter freiwillig ihre Freizeit geopfert haben, um diese Tätigkeiten zu verrichten. Ich kenne das Problem auch bei uns, dass Mitarbeiter zu den unmöglichsten Zeiten Tätigkeiten verrichten, weil sie davon ausgehen, dass es der Arbeitgeber (der natürlich deutliche Signale gesendet hat) erwartet. Deswegen kommen die Arbeitnehmer dieser unausgesprochenen Aufforderung nach.

    Meines Erachtens handelt es sich dabei aber um reines Privatvergnügen, da der Arbeitgeber entweder Arbeit=Überstunden anordnen kann oder nur "freundliche" Hinweise für die Frezeit gibt. Dann liegt es in der Verantwortlichkeit des Einzelnen falls etwas passieren sollte.

    Gruß Frank

    Hallo Stefan,

    die Prüfung von BWS , also den Lichtgittern läuft in Anlehnung an die EN 999 und EN 954, hier könntest du etwas über Mindesthöhen der BWS zum Boden etc finden. Aus der Erfahrung weiss ich das der Mindestabstand von BWS zum Boden 30 cm nicht überschreiten darf, wegen der von dir genannten Untergriechbarkeit.

    Gruss Marco

    Man kann die Hellenen ja für vieles Verantwortlich machen, aber das mutwillige Überwinden von trennenden Schutzeinrichtungen würde ich ihnen jetzt nicht anlasten wollen. :en:

    Moin,

    mal eine Frage in die Runde derer, die mit öffentlichen Auftraggebern zusammenarbeiten. Wie läuft das bei Euch in der Regel ab, wenn ein öffentlicher Auftraggeber einen Partner für die Arbeitsmedizin und sicherheitstechnische Betreuung sucht? Laufen da in der Regel Ausschreibungen (VOL oder VOF)? Ich stehe demnächst vor der Aufgabe, unsere Betreuung neu auszuschreiben.

    Vorab schon mal Danke ^^

    Moin,

    zur Zeit ist eine neue ASR A5.2 in der Mache. Auszug zur Info:

    Zitat

    Die im Entwurf festgelegten Sicherheitsabstände und Arbeitsbereiche führen dazu, dass auf zweibahnigen Straßen eine halbseitige Deckenerneuerung im fließenden Verkehr nur durchgeführt werden kann, wenn diese Straßen mindestens eine Breite von 8,86 Meter haben. Dies ist im Verhältnis zur geltenden Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95) eine um fast 1,40 Meter größere Breite. Das heißt, dass bei Inkrafttreten der ASR A5.2 mit vermehrten Vollsperrungen von Straßen zu rechnen ist, die eine geringere Breite als 8,86 Meter aufweisen.

    Gruß Frank

    Wenn ich es richtig verstehe, geht es darum, zu erkennen, dass diese Sicherungsposten sich von den anderen Funktionsträgern abheben. Etwas überspitzt formuliert: Warum häkelt ihr denen nicht pinkfarbene Wollkappen? :rolleyes: Die trägt bei der Übung niemand und man kann sie sofort zuordnen.Realistisch gesehen: Neonfarbene Stirnbänder, grelle Basecaps, grün geschminkte Gesichter was auch immer. Dem Einfallsreichtum sind da keine Grenzen gesetzt, sie sollen sich ja nur deutlich von den anderen abheben. Falls es keine Formerfordernisse gibt, sollte sich doch etwas kostengünstiges finden lasssen.

    Gruß Frank